Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trockenbauarbeiten Schule Koetschaustraße
DUS-2019-0421
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten📦
Kurze Beschreibung: Trockenbauarbeiten.
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Maßnahme umfasst:
— Wandflächen ca. 540 m,
— Vorsatzschalen ca. 260 m,
— Deckenflächen ca. 1.650 m,
— Innentüren ca. 49 St.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Datum des Endes: 2020-06-20 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
– 3 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
– 3 % der Brutto-Abrechnungssumme als...”
Zusätzliche Informationen
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
– 3 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
– 3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr),
— Urkalkulation (auf Verlangen der Vergabestelle).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
“Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3 „Kommunikation" verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von...”
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3 „Kommunikation" verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten.
Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter https://vergabe.duesseldorf.de zugelassen. Anderweitig abgegebene Angebote können nicht gewertet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 151-371452 (2019-08-02)
Ergänzende Angaben (2019-09-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 151-371452
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-05 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-09 📅
Zeit: 12:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-09-05 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-09 📅
Zeit: 12:30
Quelle: OJS 2019/S 171-416889 (2019-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 361470.33 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Maßnahme umfasst:
— Wandflächen ca. 540 m,
— Vorsatzschalen ca. 260 m,
— Deckenflächen ca. 1 650 m,
— Innentüren ca. 49 St.”
Zusätzliche Informationen:
“Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— 3 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
— 3 % der Brutto-Abrechnungssumme als...”
Zusätzliche Informationen
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— 3 % der Brutto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung,
— 3 % der Brutto-Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 151-371452
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Trockenbauarbeiten Schule Koetschaustraße
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TM Ausbau GmbH
Postanschrift: Boschstraße 2a
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8980093-570📞
E-Mail: kalkulation@tm-ausbau.eu📧
Fax: +49 8980093-588 📠
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 361470.33 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 229-561246 (2019-11-25)