Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der beruflichen Befähigung:
Der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Siehe hierzu auch Nr. III.2.1) der Auftragsbekanntmachung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann:
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2) Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises:
Gemäß § 66 SächsBO – Nachweis der Eintragung in die Liste „Qualifizierte Tragwerksplaner" oder vergleichbar;
3) Nachweis der Eintragung in eine in Handelsregister (bei Eintragungspflicht):
Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer sowie Vorlage Handelsregisterauszug.
Weitere Angaben/Erklärungen:
E1) Angaben zur Identität des Bieters (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.),
E2) Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
– gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
– gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
– gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
E3) Bei Unterauftragnehmer gem. §36 VgV Bezeichnung der betroffenen Leistungen (Art, Umfang) und Name des anderen Unternehmens (Formblatt 934-AI EU) sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 935-AI EU),
E4) Bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV
Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität des anderen Unternehmens sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit gesamtschuldnerischer Haftung (Formblatt 935-AI EU),
E5) Bei Bietergemeinschaft:
Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr.VI.3) Ziff.6 der Auftragsbekanntmachung. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt 934-AI den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.