Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die Einführung eines elektronischen Dokumentationssystems, untergliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen,
b) Art des Auftraggebers,
c) Art des elektronischen Dokumentationssystems,
d) Anzahl der Benutzer des elektronischen Dokumentationssystems,
e) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 24.9.2014 bis 24.9.2019,
f) Art der Leistungen und
g) Leistungserbringer. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 2 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es dürfen insgesamt höchstens 5 Referenzen benannt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1): Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems oder Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) ohne gültiges Zertifikat oder Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) mit gültigem Zertifikat. Zu 2): Eigenerklärung zu einer geeigneten Mindestreferenz über die Einführung eines elektronischen Dokumentationssystems, untergliedert nach
a) Auftraggeber der referenzieren Leistungen, d. h. die Mindestreferenz muss den Namen, die Anschrift und den Projektnamen des referenzierten Auftraggebers nachweisen,
b) Art des Auftraggebers, d. h. die Mindestreferenz muss und darf nur auf ein Landesministerium oder sonstige bundesstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen, oder auf ein Bundesministerium oder sonstige zentralstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen, oder auf eine Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation, oder auf eine Regional- oder Kommunalbehörde oder auf eine Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene, oder auf Sonstige bezogen sein,
c) Art des elektronischen Dokumentationssystems, d. h. die Mindestreferenz muss und darf nur auf eine klinische/epidemiologische Dokumentation, oder auf eine sonstige Dokumentation im medizinisch/gesundheitlichen Bereich, oder auf eine sonstige Dokumentation bezogen sein,
d) Anzahl der Benutzer des elektronischen Dokumentationssystems, d. h. die Mindestreferenz muss und darf nur auf eine Anzahl von mehr als 150 Benutzer eines klinischen/epidemiologischen Dokumentationssystems, oder weniger als 149 Benutzer eines klinischen/epidemiologischen Dokumentationssystems, oder mehr als 150 Benutzer eines sonstigen Dokumentationssystems, oder weniger als 149 Benutzer eines sonstigen Dokumentationssystems bezogen sein,
e) Erfüllungszeitraum der Leistungen vom 24.9.2014 bis 24.9.2019, d. h. die Mindestreferenz muss auf einen der Zeiträume vom 24.9.2014 bis 23.9.2015, vom 24.9.2015 bis 23.9.2016, vom 24.9.2016 bis 23.9.2017, vom 24.9.2017 bis 23.9.2018, oder vom 24.9.2018 bis 24.9.2019 bezogen sein,
f) Art der Leistungen, d. h. die Mindestreferenz muss folgende Leistungen nachweisen: Softwarelizenzen, Datenbanklauffähigkeit der Software für Oracle, Microsoft SQL Server, PostgreSQL oder MySQL, Netzwerkfähigkeit der Software über WAN-Strecken (mehr als 100 Mbit/s), Installations-/Implementierungsdienstleistungen und Datenmigrationsdienstleistungen, und
g) Leistungserbringer, d. h. die Mindestreferenz muss auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringern, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe bezogen sein.