Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Turnusmäßiger Wechsel von Strom-, Gas- und Wasserzählern
SWP 2019.03
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Messgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“— Zählerwechsel Strom, Gas, Wasser,
— Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systemen.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Energieart Gas
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Messgeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Gaszählern📦
Ort der Leistung: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Versorgungsgebiete der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Beschreibung der Beschaffung:
“Zählerwechsel Gas, Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systemen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024) zu verlängern.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Umsatz, Referenzen, personelle Besetzung, technische Ausstattung, Zuverlässigkeit” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option, den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024) zu verlängern.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Energieart Wasser
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Wasserzählern📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Versorgungsgebiete der SWP Stadtwerke Pfoorzheim GmbH & Co. KG
Beschreibung der Beschaffung:
“Zählerwechsel Wasser, Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systemen.”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option den Vertrag einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2024) zu verlängern.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Energieart Strom
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Stromzählern📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Zählerwechsel Strom, Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systeme.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedsstaates in dem der Bewerber ansässig ist.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtumsatz und davon der Anteil des Umsatzes der ausgeschriebenen Leistung der letzten 3 Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber sollte in allen 3 Sparten; Strom, Gas und Wasser tätig sein. Gleichzeitig sind Nachweise zu erbringen, dass die Beschäftigten des Bewerbers...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber sollte in allen 3 Sparten; Strom, Gas und Wasser tätig sein. Gleichzeitig sind Nachweise zu erbringen, dass die Beschäftigten des Bewerbers sowohl Strom- als auch Gas- und Wasserzähler wechseln dürfen.
Mindestens 3 Referenzen eines Energieversorgungsunternehmes, nicht älter als 3 Jahre, sollten vorgelegt werden, die in Umfang und Leistung denen der ausgeschriebenen Leistungen mindestens entsprechen. Das heißt, dass Referenzen anerkannt werden, die den Zählerwechsel der Sparten Strom, Gas und Wasser inkl. selbständiger Disposition mit Übergabe der Daten in geeigneter Form an den Auftraggeber zur Einspielung in ein System (z. B. SAP-, Wilken- oder Schleupen-System), zum Inhalt hatten.
Das Vorhalten von MDE-Geräten ist nachzuweisen.
Der Bewerber muss qualifiziert sein. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang der Projektdurchführung wird die deutsche Sprache vorausgesetzt. Der Bieter hat durch entsprechende Nachweise zu...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang der Projektdurchführung wird die deutsche Sprache vorausgesetzt. Der Bieter hat durch entsprechende Nachweise zu belegen, dass er zur Projektdurchführung in der deutschen Sprache in der Lage ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz, Referenzen, personelle Besetzung, technische Ausstattung, Zuverlässigkeit”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Leistungen werden abschlagsweise auf Nachweis der gewechselten Zähler bzw. nachgewiesenen Leerfahrten mit Begründung vergütet.
Der AG ist berechtigt,...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Leistungen werden abschlagsweise auf Nachweis der gewechselten Zähler bzw. nachgewiesenen Leerfahrten mit Begründung vergütet.
Der AG ist berechtigt, von den Zahlungen Einbehalte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wegen Mängel vorzunehmen, sofern er die Beseitigung von Mängel verlangen kann. VOL/B § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen bleibt unberührt.
Die Zahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang unter Berücksichtigung von 2 % Skonto, andernfalls innerhalb von 30 Kalendertagen netto.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
“— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen...”
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu Stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Zentrale Vergabestelle der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle der Stadt Pforzheim,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
Erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 31.7.2019, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die Ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
Vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
Beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 133-328257 (2019-07-09)