Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“TUT Interimsvergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
TUT Interim”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Teilnetz Nordwest
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tuttlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 1.3.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie die Hinweise unter Ziffer II.14) dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben...”
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und fordert Interessenten dazu auf, sich bis spätestens 5.8.2019, 15:00 Uhr bei der unter Ziffer I.2 genannten Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu akkreditieren und ihr Interesse anzumelden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Teilnetz Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 1.0.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie die Hinweise unter Ziffer II.14) dieser Bekanntmachung.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Teilnetz Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung (mittels Formuar E.4), dass gegen den Bieter keine rechtskräftige Verurteilung oder kein unanfechtbarer Bußgeldbescheid vorliegt;
2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung (mittels Formuar E.4), dass gegen den Bieter keine rechtskräftige Verurteilung oder kein unanfechtbarer Bußgeldbescheid vorliegt;
2) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV).
Für Bieter mit Sitz in Deutschland gilt der unter www.handelsregister.de gezogene und selbst ausgedruckte aktuelle Auszug aus dem Handelsregister als Original. Einer Beglaubigung bedarf es insoweit nicht.
Bieter mit Sitz im Ausland haben den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (entsprechend des Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU) im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen.
Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Betriebshöfe, Struktur, hierarchischer Aufbau)....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Betriebshöfe, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Fahrzeugart) sowie die Personalstärke. Für die Darstellung ist das Formular E.6. (Unternehmensdarstellung) zu verwenden.
4) Vorlage eines durch einen Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschluss (Art. 7 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1071/2009):
4a) Alternativ zum Eigenkapital kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank, eines Versicherungsunternehmens oder eines Finanzinstituts für die erforderlichen Beträge gem. Art. 7 Abs. 1 S. 3 VO 1071 des Bieters erbracht werden (Art. 7 Abs. 2 VO 1071);
4b) Als weitere Alternative kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV erbracht werden;
5) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formular E.4 oder Eigenerklärung);
6) Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nicht bilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist das Formular E.4. (Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
“Zu 7) Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder...”
Zu 7) Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder Regional/Stadtverkehre (gemeinsam);
b) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber gem. § 42 PBefG, Betriebsführer oder Nachunternehmer erbracht wurde.
b.I) Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1) Name des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren der Genehmigungsbehörde;
2) jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern;
3) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
b.II) Die Referenzverkehre müssen folgendes Kriterium erfüllen:
1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist);
2) Für die Darstellung der Referenzen ist das Formular E.5. zu verwenden.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7) Die Angabe von mindestens einer, höchstens fünf Referenzen über erbrachte Busverkehrsleistungen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7) Die Angabe von mindestens einer, höchstens fünf Referenzen über erbrachte Busverkehrsleistungen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist. Die Referenzen müssen mit den zu vergebenden Busverkehrsleistungen vergleichbar sein. Falls die Busverkehrsleistungen in Deutschland erbracht werden bzw. wurden, kann die Darstellung sich ausschließlich auf Linienverkehre gem. § 42 PBefG beziehen. Verkehrsleistungen im Personenfernverkehr gem. § 42a und Verkehre gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt. Für die Darstellung der Referenzen ist das Formular E.5. zu verwenden;
8) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung gemäß § 13 Abs. 1a PBefG, § 3 PBzuGV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 d) und Art. 8 der VO (EG) 1071/2009 zudem:
— durch Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 8 bzw. bei ausländischen Bietern ggf. nach Art. 21 VO (EG) 1071/2009 in Verbindung mit Anhang III zur VO (EG) 1071/2009 als beglaubigte Kopie oder
— durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG, für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) entsprechend der VO (EG) 1073/2009 als beglaubigte Kopie.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
9) Erklärung zum Angebot einer Bewerbergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV);
10) Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
11) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV);
12) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend – mittels Formular E.8/E.9.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 ff. PBZugV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB –...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB – falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
— Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
— Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
— Verpflichtungserklärung Tariftreue Baden-Württemberg.
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in den Vergabeunterlagen benannt und können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx abgerufen werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-05
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-05
15:00 📅
“A) Interimsvergabe – Verfahren
Der Landkreis beabsichtigt, mit den Interessenten für eine interimsweise Erbringung der Leistungen der öffentlichen...”
A) Interimsvergabe – Verfahren
Der Landkreis beabsichtigt, mit den Interessenten für eine interimsweise Erbringung der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung Verhandlungen über den Umfang und die Kosten der Interimsweisen Beauftragung zu führen. Die Anforderungen der aufgezeigten Eignungskriterien hat ein späterer Auftragnehmer zu erfüllen. Dazu hat der Landkreis die derzeitigen Anforderungen im Reiter „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hinterlegt. Diese entsprechen den Anforderungen an Unternehmen, die bereits am vorausgegangenen offenen Vergabeverfahren der öffentlichen Personenbeförderung mit Leistungsaufnahme 1.3.2020 teilgenommen haben. Der Landkreis Tuttlingen behält sich vor, das Verfahren so auszugestalten und so fortzuentwickeln, dass es den Anforderungen des Landkreises gerecht wird und auf diese Weise eine vorübergehende Erbringung der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den benannten Linien sichergestellt werden kann. Darüber hinaus behält sich der Landkreis vor, Gespräche auch mit solchen Interessenten zu führen, die der Landkreis aktiv anspricht.
Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt;
B) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle nutzt zur Abwicklung des Verhandlungsverfahrens eine Vergabeplattform. Die Vergabeunterlagen können für akkreditierte Interessenten über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig;
C) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDY96
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 148-364814 (2019-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ex-Post: TUT Interimsvergabe von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
TUT Interim”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd. Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellte insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu...”
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
“Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu...”
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR4QE
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 159-420925 (2021-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ex-Post: Interimsvergabe Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
TUT Interim”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasstw die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasstw die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu...”
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
“Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu...”
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurdefür die Interimsvergabe genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR4Q9
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Quelle: OJS 2021/S 159-420929 (2021-08-13)