Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a) Teilnetz Ost; b) Teilnetz Nordwest; c) Teilnetz Süd. Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: TUT Interim
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tuttlingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-02 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 148-364814
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und fordert Interessenten dazu auf, sich bis spätestens 5.8.2019, 15:00 Uhr bei der unter Ziffer I.2 genannten Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu akkreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und fordert Interessenten dazu auf, sich bis spätestens 5.8.2019, 15:00 Uhr bei der unter Ziffer I.2 genannten Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu akkreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten – im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 1.3.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a) Teilnetz Ost;
b) Teilnetz Nordwest;
c) Teilnetz Süd.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 Teilnetz Nordwest
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 1.3.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 1.3.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Bitte beachten Sie die Hinweise unter Ziffer II.14) dieser Bekanntmachung.
Zusätzliche Informationen:
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und fordert Interessenten dazu auf, sich bis spätestens 5.8.2019, 15:00 Uhr bei der unter Ziffer I.2 genannten Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu akkreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und fordert Interessenten dazu auf, sich bis spätestens 5.8.2019, 15:00 Uhr bei der unter Ziffer I.2 genannten Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu akkreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Teilnetz Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 1.0.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 1.0.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Bezeichnung des Loses: Los 3 Teilnetz Süd
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Tuttlingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung (mittels Formuar E.4), dass gegen den Bieter keine rechtskräftige Verurteilung oder kein unanfechtbarer Bußgeldbescheid vorliegt;
2) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV).
Für Bieter mit Sitz in Deutschland gilt der unter www.handelsregister.de gezogene und selbst ausgedruckte aktuelle Auszug aus dem Handelsregister als Original. Einer Beglaubigung bedarf es insoweit nicht.
Bieter mit Sitz im Ausland haben den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (entsprechend des Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU) im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen.
Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Betriebshöfe, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Fahrzeugart) sowie die Personalstärke. Für die Darstellung ist das Formular E.6. (Unternehmensdarstellung) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Betriebshöfe, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Fahrzeugart) sowie die Personalstärke. Für die Darstellung ist das Formular E.6. (Unternehmensdarstellung) zu verwenden.
4) Vorlage eines durch einen Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschluss (Art. 7 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1071/2009):
4a) Alternativ zum Eigenkapital kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank, eines Versicherungsunternehmens oder eines Finanzinstituts für die erforderlichen Beträge gem. Art. 7 Abs. 1 S. 3 VO 1071 des Bieters erbracht werden (Art. 7 Abs. 2 VO 1071);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4a) Alternativ zum Eigenkapital kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank, eines Versicherungsunternehmens oder eines Finanzinstituts für die erforderlichen Beträge gem. Art. 7 Abs. 1 S. 3 VO 1071 des Bieters erbracht werden (Art. 7 Abs. 2 VO 1071);
4b) Als weitere Alternative kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV erbracht werden;
5) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formular E.4 oder Eigenerklärung);
6) Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nicht bilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist das Formular E.4. (Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nicht bilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist das Formular E.4. (Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 7) Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder Regional/Stadtverkehre (gemeinsam);
b) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber gem. § 42 PBefG, Betriebsführer oder Nachunternehmer erbracht wurde.
b.I) Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1) Name des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren der Genehmigungsbehörde;
2) jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern;
3) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
b.II) Die Referenzverkehre müssen folgendes Kriterium erfüllen:
1) Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist);
2) Für die Darstellung der Referenzen ist das Formular E.5. zu verwenden.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Die Angabe von mindestens einer, höchstens fünf Referenzen über erbrachte Busverkehrsleistungen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist. Die Referenzen müssen mit den zu vergebenden Busverkehrsleistungen vergleichbar sein. Falls die Busverkehrsleistungen in Deutschland erbracht werden bzw. wurden, kann die Darstellung sich ausschließlich auf Linienverkehre gem. § 42 PBefG beziehen. Verkehrsleistungen im Personenfernverkehr gem. § 42a und Verkehre gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt. Für die Darstellung der Referenzen ist das Formular E.5. zu verwenden;
7) Die Angabe von mindestens einer, höchstens fünf Referenzen über erbrachte Busverkehrsleistungen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist. Die Referenzen müssen mit den zu vergebenden Busverkehrsleistungen vergleichbar sein. Falls die Busverkehrsleistungen in Deutschland erbracht werden bzw. wurden, kann die Darstellung sich ausschließlich auf Linienverkehre gem. § 42 PBefG beziehen. Verkehrsleistungen im Personenfernverkehr gem. § 42a und Verkehre gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt. Für die Darstellung der Referenzen ist das Formular E.5. zu verwenden;
8) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung gemäß § 13 Abs. 1a PBefG, § 3 PBzuGV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 d) und Art. 8 der VO (EG) 1071/2009 zudem:
— durch Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 8 bzw. bei ausländischen Bietern ggf. nach Art. 21 VO (EG) 1071/2009 in Verbindung mit Anhang III zur VO (EG) 1071/2009 als beglaubigte Kopie oder
— durch Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 8 bzw. bei ausländischen Bietern ggf. nach Art. 21 VO (EG) 1071/2009 in Verbindung mit Anhang III zur VO (EG) 1071/2009 als beglaubigte Kopie oder
— durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG, für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) entsprechend der VO (EG) 1073/2009 als beglaubigte Kopie.
— durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG, für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) entsprechend der VO (EG) 1073/2009 als beglaubigte Kopie.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
9) Erklärung zum Angebot einer Bewerbergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV);
10) Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV);
11) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV);
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 3 ff. PBZugV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB – falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
— Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
— Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in den Vergabeunterlagen benannt und können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx abgerufen werden.
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in den Vergabeunterlagen benannt und können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx abgerufen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Der Landkreis beabsichtigt, mit den Interessenten für eine interimsweise Erbringung der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung Verhandlungen über den Umfang und die Kosten der Interimsweisen Beauftragung zu führen. Die Anforderungen der aufgezeigten Eignungskriterien hat ein späterer Auftragnehmer zu erfüllen. Dazu hat der Landkreis die derzeitigen Anforderungen im Reiter „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hinterlegt. Diese entsprechen den Anforderungen an Unternehmen, die bereits am vorausgegangenen offenen Vergabeverfahren der öffentlichen Personenbeförderung mit Leistungsaufnahme 1.3.2020 teilgenommen haben. Der Landkreis Tuttlingen behält sich vor, das Verfahren so auszugestalten und so fortzuentwickeln, dass es den Anforderungen des Landkreises gerecht wird und auf diese Weise eine vorübergehende Erbringung der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den benannten Linien sichergestellt werden kann. Darüber hinaus behält sich der Landkreis vor, Gespräche auch mit solchen Interessenten zu führen, die der Landkreis aktiv anspricht.
Der Landkreis beabsichtigt, mit den Interessenten für eine interimsweise Erbringung der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung Verhandlungen über den Umfang und die Kosten der Interimsweisen Beauftragung zu führen. Die Anforderungen der aufgezeigten Eignungskriterien hat ein späterer Auftragnehmer zu erfüllen. Dazu hat der Landkreis die derzeitigen Anforderungen im Reiter „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hinterlegt. Diese entsprechen den Anforderungen an Unternehmen, die bereits am vorausgegangenen offenen Vergabeverfahren der öffentlichen Personenbeförderung mit Leistungsaufnahme 1.3.2020 teilgenommen haben. Der Landkreis Tuttlingen behält sich vor, das Verfahren so auszugestalten und so fortzuentwickeln, dass es den Anforderungen des Landkreises gerecht wird und auf diese Weise eine vorübergehende Erbringung der Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den benannten Linien sichergestellt werden kann. Darüber hinaus behält sich der Landkreis vor, Gespräche auch mit solchen Interessenten zu führen, die der Landkreis aktiv anspricht.
Die Frist zur Einreichung der Angebote stellt insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren ist kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt;
B) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle nutzt zur Abwicklung des Verhandlungsverfahrens eine Vergabeplattform. Die Vergabeunterlagen können für akkreditierte Interessenten über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig;
Die Vergabestelle nutzt zur Abwicklung des Verhandlungsverfahrens eine Vergabeplattform. Die Vergabeunterlagen können für akkreditierte Interessenten über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig;
C) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 148-364814 (2019-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd. Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellte insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd. Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen zu Ziffer II.2.14) dieser Bekanntmachung. Die Frist zur Einreichung der Angebote stellte insofern die Frist zur Interessenbekundung dar. Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wird zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
Zusätzliche Informationen:
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Offenes Verfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR4QE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 159-420925 (2021-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd.
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasstw die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasstw die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Zusätzliche Informationen:
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurdefür die Interimsvergabe genutzt.