Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix Stufe 1) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektronischer Form;
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften:
Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigten Vertreter;
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenz gem. Pkt. III.1.3);
15) Ausbildungsnachweise Projektleiter gem. Pkt. III.1.3);
17) persönliche Mindestreferenz Projektleiter gem. Pkt. III.1.3);
18) Mindestreferenz Building Information Modeling gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %
1) Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen
Mindestreferenz 1 - Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Gemeinschaftshaus (gemäß BWZ 4711) oder eines Bildungs- und Kulturbaus (gemäß BWZ 4000 ausgenommen 4800 und 4900) oder eines Gebäudes (gemäß BWZ 1000 bis 4000, 7400 oder 7700); 30 %, davon:
1.1) Baukosten (KG 300+400) in EUR brutto 15 %;
1.2) Objektart 15 %;
2) Persönliche Referenz – Angaben zum Projektleiter: Planung eines Neubau- und/oder Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Gemeinschaftshaus (gemäß BWZ 4711) oder eines Bildungs- und Kulturbaus (gemäß BWZ 4000 ausgenommen 4800 und 4900) oder eines Gebäudes (gemäß BWZ 1000 bis 4000, 7400 oder 7700); 45 %; davon:
2.1) erbrachte Leistungsphasen 15 %;
2.2) Baukosten (KG 300+400) in EUR brutto 15 %, 2.3 Objektart 15 %;
3) Referenzen zum Building Information Modeling (BIM) 25 %; davon:
3.1) BIM-Methode Erfahrung in Jahren 7 %, 3.2 BIM Methode Anzahl Projekte 9 %, BIM-Methode erbrachte Leistungsphasen 9 %;
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Anlage Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.