Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgend bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-3 Pkt. vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100. Maximal werden 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los. Das Verhandlungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3, aber mindestens eine wertbare Bewerbung vorliegt.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Fristgerechter Eingang der Bewerbung;
2) Bewerbungsunterlagen sind vollständig;
3) TA wurde elektronisch eingereicht;
4) Angabe der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 43 (1) VgV;
5) Bestätigung Unabhängigkeit v. Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
7) Angabe Art der Bewerbung (Einzel-/Gemeinschaftsbewerbung);
8) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
14) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3);
16) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ Objektüberwacher (OÜ) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen (Ref.) mit 74 %, davon:
Mindestref. A: Tragwerksplanung (TWP) für Umbau o. Sanierungsmaßnahme o. Sanierung mit Erweiterungsneubau; 35 %, davon:
a) erbrachte Lph der Ref.; 20 % b) Bauwerkskosten (KG 300+400) (BWK) in EUR brutto; 15 %.
Mindestref. B: TWP eines Neubaugebäudes; 24 % davon:
a) BWK in EUR brutto; 16 %
b) Erbringung von Besonderen Leistungen der Lph 8; 8 %
Ref. aus zusätzlicher Referenzliste mit 15 %, davon:
Ref. Z.1: TWP gem. § 51 HOAI, Ref. entspricht Neubaugebäude; 5 %
Ref. Z.2: TWP gem. § 51 HOAI, Ref. entspricht Objekt der Kategorie Ausbildung/Wissenschaft/Forschung o. Gesundheit/Betreuung o. Freizeit/Sport gem. Anlage 10.2 HOAI; 5 %
Ref. Z.3: TWP gem. § 51 HOAI, Ref. entspricht Umbau- o. Sanierungsmaßname eines denkmalgeschützten Gebäudes; 5 %.
B Qualifikation Projektteam mit 26 %, davon:
1) Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion (pers. Ref.); 13 %, davon:
a) BWK in EUR brutto; 8 %;
b) Berufserfahrung PL (inkl. Lebenslauf+Nachweis Berufszulassung); 5 %.
2) Erfahrungen des vorgesehenen OÜ in gleicher Funktion (pers. Ref.); 13 %, davon:
a) BWK in EUR brutto; 7 %;
b) Berufserfahrung OÜ (inkl. Lebenslauf+Nachweis Berufszulassung); 3 %;
c) Erbringung von Besonderen Leistungen der Lph 8; 3 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0-3 Pkt.) kann beigefügter Bewertungsmatrix entnommen werden.