U-Shift I - Driveboard

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift I ein Demonstratorfahrzeug aufbauen. In dieser ersten Phase soll das disruptive und zukunftsweisende Konzept und dessen neuartigen Technologien demonstriert und untersucht werden können.
Im Rahmen dieser Beauftragung soll das U-Shift Driveboard mit Karosserie, Karosserie Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung, Sensorik und Steuerung entwickelt, angepasst, hergestellt, zusammengebaut und in Betrieb genommen werden.
Wichtig:
Die Ausschreibung läuft unter Vorbehalt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausschreibung jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Ein wichtiger berechtigter Grund zur Aufhebung der Ausschreibung ist, wenn die Förderleistung durch den Fördergeber gestrichen, zurückgefordert oder nicht mehr gewährleistet werden können, die dem Auftragnehmer eigens für diesen Vertrag zugedacht war.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-06 Auftragsbekanntmachung
2020-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger
Referenznummer: Kennziffer 422/2019/5046380
Kurze Beschreibung:
Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift I ein Demonstratorfahrzeug aufbauen. In dieser ersten Phase soll das disruptive und zukunftsweisende Konzept und dessen neuartigen Technologien demonstriert und untersucht werden können. Im Rahmen dieser Beauftragung soll das U-Shift Driveboard mit Karosserie, Karosserie Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung, Sensorik und Steuerung entwickelt, angepasst, hergestellt, zusammengebaut und in Betrieb genommen werden. Wichtig: Die Ausschreibung läuft unter Vorbehalt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausschreibung jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Ein wichtiger berechtigter Grund zur Aufhebung der Ausschreibung ist, wenn die Förderleistung durch den Fördergeber gestrichen, zurückgefordert oder nicht mehr gewährleistet werden können, die dem Auftragnehmer eigens für diesen Vertrag zugedacht war.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: jennifer.sulzberger@dlr.de 📧
Telefon: +49 711/6862450 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E27365842 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E27365842 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Datum des Beginns: 2019-11-06 📅
Datum des Endes: 2020-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-376351
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift I ein Demonstratorfahrzeug aufbauen. In dieser ersten Phase soll das disruptive und zukunftsweisende Konzept und dessen neuartigen Technologien demonstriert und untersucht werden können.
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Im Rahmen dieser Beauftragung soll das U-Shift Driveboard mit Karosserie, Karosserie Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung, Sensorik und Steuerung entwickelt, angepasst, hergestellt, zusammengebaut und in Betrieb genommen werden.
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Wichtig:
Die Ausschreibung läuft unter Vorbehalt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausschreibung jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Ein wichtiger berechtigter Grund zur Aufhebung der Ausschreibung ist, wenn die Förderleistung durch den Fördergeber gestrichen, zurückgefordert oder nicht mehr gewährleistet werden können, die dem Auftragnehmer eigens für diesen Vertrag zugedacht war.
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Das U-Shift Fahrzeugkonzept ist ein Vorschlag um städtische Transportprobleme zu lösen. Das Konzept besteht aus einem autonomen, fahrerlosen und elektrischen Driveboard und getrennten Kapseln für den Transport von Personen oder Gütern. Das wichtigste Alleinstellungsmerkmal des U-Shift Konzepts ist die Schnittstelle zwischen dem Driveboard und den Kapseln in Form eines U mit einer im Driveboard integrierten Hebevorrichtung. Das Konzept bietet die einfache Möglichkeit, Kapseln, auf dem Boden abzustellen und auszutauschen. Eine Hauptmotivation in Bezug auf Geschäftsmodelle ist das Ziel das kostenintensive Driveborad sehr stark auszulasten und die Kapseln je nach ihren Anforderungen auszulegen. Das Driveboard integriert alle Komponenten und Systeme, die zum autonomen Fahren und Laden erforderlich sind. Das Hebesystem ist in das Driveboard installiert. Im Bereich der Kapseln ist eine Vielzahl unterschiedlicher Strukturen möglich. Da die Personenkapsel seitlich bestiegen wird hat die Personenkapsel einen seitlichen Zugang. Des Weiteren verfügt die Personenkapsel über einen eigenen Energiespeicher für die Versorgung von Heizung, Klimaanlage, Elektronik, Beleuchtung usw. Einfache Frachtkapseln ohne Überhang, können jedoch je nach Anforderung mit oder ohne Zusatzaggregaten ausgestattet und kostengünstiger hergestellt werden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27365842 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 153-376351 (2019-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 005-006507
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 153-376351
ABl. S-Ausgabe: 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-21 📅
Name: AKKA Concept GmbH
Postort: Weissach
Land: Deutschland 🇩🇪
Böblingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1) gegen § 101a verstoßen hat oder
2) einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 005-006507 (2020-01-07)