U-Shift I - Driveboard
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift I ein Demonstratorfahrzeug aufbauen. In dieser ersten Phase soll das disruptive und zukunftsweisende Konzept und dessen neuartigen Technologien demonstriert und untersucht werden können.
Im Rahmen dieser Beauftragung soll das U-Shift Driveboard mit Karosserie, Karosserie Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang, Fahrwerk/Hubmechanismus/Bremsen/Lenkung, Sensorik und Steuerung entwickelt, angepasst, hergestellt, zusammengebaut und in Betrieb genommen werden.
Wichtig:
Die Ausschreibung läuft unter Vorbehalt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausschreibung jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Ein wichtiger berechtigter Grund zur Aufhebung der Ausschreibung ist, wenn die Förderleistung durch den Fördergeber gestrichen, zurückgefordert oder nicht mehr gewährleistet werden können, die dem Auftragnehmer eigens für diesen Vertrag zugedacht war.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke › Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-08-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-01-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger
Referenznummer: Kennziffer 422/2019/5046380
Kurze Beschreibung:
“Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift I ein Demonstratorfahrzeug aufbauen. In dieser ersten Phase soll das...”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: jennifer.sulzberger@dlr.de 📧
Telefon: +49 711/6862450 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E27365842 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E27365842 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Datum des Beginns: 2019-11-06 📅
Datum des Endes: 2020-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-376351
ABl. S-Ausgabe: 153
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift I ein Demonstratorfahrzeug aufbauen. In dieser ersten Phase soll das...”
“Im Rahmen dieser Beauftragung soll das U-Shift Driveboard mit Karosserie, Karosserie Exterieur mit Klappen, Antriebsstrang,...”
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“Wichtig:”
“Die Ausschreibung läuft unter Vorbehalt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausschreibung jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund mit sofortiger...”
“Das U-Shift Fahrzeugkonzept ist ein Vorschlag um städtische Transportprobleme zu lösen. Das Konzept besteht aus einem autonomen, fahrerlosen und...”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen”
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27365842 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:”
“§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:”
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“(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”
“(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.”
“§ 101b GWB Unwirksamkeit:”
“(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein...”
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
“§ 107 GWB Einleitung, Antrag:”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;”
“(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von...”
“(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
“a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;”
“b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
“c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
“d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 005-006507
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 153-376351
ABl. S-Ausgabe: 5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-21 📅
Name: AKKA Concept GmbH
Postort: Weissach
Land: Deutschland 🇩🇪
Böblingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber”
“1) gegen § 101a verstoßen hat oder”
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“2) einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund...”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von...”
“a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,”
“b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
“c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.”