U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)

U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-17 Auftragsbekanntmachung
2021-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: FEM3-0065-2019
Kurze Beschreibung: U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://vergabekooperation.berlin 🌏
E-Mail: einkauf.se3@bvg.de 📧
Telefon: +49 30-256-20260 📞
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bd79d20de-7a289ba87625b46b 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bd79d20de-7a289ba87625b46b 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-19 📅
Datum des Beginns: 2019-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 138-341120
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
1) Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 2) Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. 3) Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht. 4) Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 6.8.2019 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden. 5) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail oder Fax ist unzulässig. 6) Die Einreichung von Angeboten kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7) Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor. 8) Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. 9) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens Nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden; 10) Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden; 11) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
U1 Viaduktsanierung – Kottbusser Tor bis Oberbaumbrücke
LP 8-9 inkl. örtliche Bauüberwachung gem. §§ 41 und ff. im Leistungsbild Ingenieurbauwerk HOAI und weitere besondere Leistungen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe planen im Zeitraum April 2020 bis April 2021 im Bereich der Linie U1 zwischen Kottbusser Tor bis zur Oberbaumbrücke Sanierungsarbeiten am Hochbahnviadukt durchzuführen. Der Streckenabschnitt im U-Bahn Kleinprofil verläuft parallel zu den Fahrbahnen der Skalitzer Straße in Berlin – Kreuzberg. Während der Bauzeit wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
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Die Erneuerung des Gleisoberbaus und der Stromschienenanlagen soll im Streckenabschnitt von km 7,4+52 bis km 7,9+53, einschließlich des Bahnhofs Schlesisches Tor in der Bauart „Feste Fahrbahn“ erfolgen. Für den Bau der Festen Fahrbahn sind auch konstruktive Umbauten am Viadukt durch Festpunkte erforderlich, die in die Gründung der Viadukte eingreifen und ggf. entsprechende Leitungsumlegungen oder Leitungssicherungen erfordern.
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Im Anschluss an Bauabschnitt 3 wird der Gleisoberbau vom km 7,9+53 bis km 8,1+95 erneuert.
Zeitgleich sind unter Deckung der Streckensperrung Gleisbau- und Stahlbauarbeiten im Streckenabschnitt von km 6,4+55 bis km 6,8+13 geplant. Diese Arbeiten sind ebenso Gegenstand der Ausschreibung. Dabei werden nach vollständigem Rückbau der Streckengleise 1 und 2 einschließlich des Gleisschotters die Buckelbleche der Brückenkonstruktion gesäubert, instandgesetzt und mit Korrosionsschutz versehen. Im Anschluss werden die Gleise mit neuen Oberbaustoffen in Gleisendlage montiert.
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Im Streckenabschnitt km 6,9+41 bis km 7,0+48 (Görlitzer Bahnhof) sind die vorhandenen Gleise und Stromschienenanlagen einschließlich Schotter zurückzubauen und zum Wiedereinbau zu lagern. Im Nachgang erfolgt hier ebenso der Korrosionsschutz der Buckelbleche. Daran schließt sich die Remontage der Gleise und Stromschienenanlagen mit den gelagerten Materialien an.
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Für die Inhalte, Bewertung und Honorare der Planungsleistungen gilt die HOAI, Fassung 2013.
Die für das Bauvorhaben zu erbringenden Leistungen umfasst die Objektplanung im Sinne der §§ 41 ff. HOAI.
Die anzusetzende Honorarzone ist die Honorarzone III unten.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 24 032 652,76 EUR netto.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ Variante 2,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“,
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken Eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“ erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB,
— über die Zahlung von Steuern,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die Erklärungen,
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
— die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV) § 1 Abs. 2 FFV sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen.
Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers Nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Dafür ist die zusätzliche Eigenerklärung „Fachkundenachweise“ (Formblatt) zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt ist.
Vorlage von min. 1 Referenz für Objektplanungsleistungen der Lph 8 und 9 nach §§ 41 und ff. HOAI;
Es sind jeweils folgende Angaben zu machen:
— Referenzbeschreibung,
— Abschlussdatum der Leistung,
— Objektart,
— Anzahl der erbrachte Lph,
— Leistungsinhalt/überwachte Bauleistungen,
— Vergleichbarkeit der Referenz,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 8 bis 9 inkl. örtliche Bauüberwachung nach HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerk zum der Sanierung einer Bahn- oder Brückenanlage erbracht und abgeschlossen wurden.
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Die Vergabestelle wird maximal 2 Referenzen bewerten. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärungen zu verwenden.
Weitere Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzobjekte:
— Objektart i.S.d. HOAI, Leistungsbild Ingienerbauwerk
— Abschlussdatum der Leistung
Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beigefügt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
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(1) Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer);
(2) Eigenerklärung Fachkundenachweis;
(3) Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich);
(4) Im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt);
(5) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
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Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird Folgendes Systemzugrunde gelegt:
1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail);
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2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern;
3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung „Fachkundenachweis“ (Formblatt) ergeben;
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4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen;
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5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 3 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bd79d20de-7a289ba87625b46b 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2) Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
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3) Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
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4) Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 6.8.2019 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail oder Fax ist unzulässig.
6) Die Einreichung von Angeboten kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
7) Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
8) Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
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9) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung „Eignungsleihe“ dieses Unternehmens Nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO).
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In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
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10) Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
11) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316 📞
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 138-341120 (2019-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-665038
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 138-341120
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
U1 Viaduktsanierung - Kottbusser Tor bis Oberbaumbrücke LP 8-9 inkl. örtliche Bauüberwachung gem. §§ 41 und ff. im Leistungsbild Ingenieurbauwerk HOAI und weitere besondere Leistungen. Die Berliner Verkehrsbetriebe planen im Zeitraum April 2020 bis April 2021 im Bereich der Linie U1 zwischen Kottbusser Tor bis zur Oberbaumbrücke Sanierungsarbeiten am Hochbahnviadukt durchzuführen. Der Streckenabschnitt im U-Bahn Kleinprofil verläuft parallel zu den Fahrbahnen der Skalitzer Straße in Berlin - Kreuzberg. Während der Bauzeit wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Erneuerung des Gleisoberbaus und der Stromschienenanlagen soll im Streckenabschnitt von km 7,4+52 bis km 7,9+53, einschließlich des Bahnhofs Schlesisches Tor in der Bauart "Feste Fahrbahn" erfolgen. Für den Bau der Festen Fahrbahn sind auch konstruktive Umbauten am Viadukt durch Festpunkte erforderlich, die in die Gründung der Viadukte eingreifen und ggf. entsprechende Leitungsumlegungen oder Leitungssicherungen erfordern. Im Anschluss an Bauabschnitt 3 wird der Gleisoberbau vom km 7,9+53 bis km 8,1+95 erneuert. Zeitgleich sind unter Deckung der Streckensperrung Gleisbau- und Stahlbauarbeiten im Streckenabschnitt von km 6,4+55 bis km 6,8+13 geplant. Diese Arbeiten sind ebenso Gegenstand der Ausschreibung. Dabei werden nach vollständigem Rückbau der Streckengleise 1 und 2 einschließlich des Gleisschotters die Buckelbleche der Brückenkonstruktion gesäubert, instandgesetzt und mit Korrosionsschutz versehen. Im Anschluss werden die Gleise mit neuen Oberbaustoffen in Gleisendlage montiert. Im Streckenabschnitt km 6,9+41 bis km 7,0+48 (Görlitzer Bahnhof) sind die vorhandenen Gleise und Stromschienenanlagen einschließlich Schotter zurückzubauen und zum Wiedereinbau zu lagern. Im Nachgang erfolgt hier ebenso der Korrosionsschutz der Buckelbleche. Daran schließt sich die Remontage der Gleise und Stromschienenanlagen mit den gelagerten Materialien an. Für die Inhalte, Bewertung und Honorare der Planungsleistungen gilt die HOAI, Fassung 2013. Die für das Bauvorhaben zu erbringenden Leistungen umfasst die Objektplanung im Sinne der §§ 41 ff. HOAI. Die anzusetzende Honorarzone ist die Honorarzone III unten. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 24.032.652,76 € netto.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Name: WTM Engineers GmbH
Postanschrift: Johannisbollwerk 6-8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40/350090 📞
E-Mail: akquise@wtm-hh.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 250-665038 (2021-12-21)