Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten. Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffzellen
Referenznummer: Kennziffer 422/2019/4645704
Kurze Beschreibung:
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffzellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-12 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 030-066608
ABl. S-Ausgabe: 30
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
Bei dem Projekt fccp (fuel cell cargo pedelec) handelt es sich um ein von Intereg-NWE gefördertes Projekt zur CO2-Reduktion in Innenstädten. Hierbei sollen 50 Lastenfahrräder mit Brennstoffzellen-antrieben ausgerüstet und in 4 NWE-Städten/Regionen sowie bei diversen Partnern eingesetzt werden, um den Transport auf der „letzten Meile“ zu übernehmen. Die Daten dieser Feldversuche dienen der Validierung des verbauten Brennstoffzellensystems, der Entwicklung kommunaler Logistikkonzepte (jeweils angepasst an die Leistungscharakteristik des verbauten Brennstoffzellensystems) sowie der Kategorisierung und Bewertung von städtischen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Lastenrädern in Lieferketten.
Insgesamt sind an dem Projekt 14 Partner aus den Bereichen Forschung, Lehre, Entwicklung, Logistik, Kommunen sowie lokale Interessensvertretungen beteiligt.
Für die Ausrüstung der 50 Lastenfahrräder mit einem Brennstoffstoffzellenantrieb muss für jedes dieser Systeme ein PEM-Brennstoffzellenstack aufgebaut werden. Hierzu werden für jeden dieser Stacks eine entsprechende Anzahl an metallischen Bipolarplatten (BPP) benötigt.
Für die Ausrüstung der 50 Lastenfahrräder mit einem Brennstoffstoffzellenantrieb muss für jedes dieser Systeme ein PEM-Brennstoffzellenstack aufgebaut werden. Hierzu werden für jeden dieser Stacks eine entsprechende Anzahl an metallischen Bipolarplatten (BPP) benötigt.
Für die Bipolarplatten existiert bereits ein entsprechendes Design. Dieses Design muss aber im Rahmen des zu erteilenden Auftrags an die noch auszuwählenden Membran-Elektroden-Einheiten, das hierfür noch zu entwickelnde Dichtungskonzept sowie an fertigungstechnische Vorgaben (Material, Umformparameter etc.) final angepasst werden. Diese Arbeiten sollen vom Auftragnehmer in Kooperation mit dem Anbieter der Membran-Elektroden-Einheiten (MEA), dem Hersteller der Dichtungen, dem DLR-Institut für Technische Thermodynamik sowie ggfs. dem Beschichter der Bipolarplatten durchgeführt werden.
Für die Bipolarplatten existiert bereits ein entsprechendes Design. Dieses Design muss aber im Rahmen des zu erteilenden Auftrags an die noch auszuwählenden Membran-Elektroden-Einheiten, das hierfür noch zu entwickelnde Dichtungskonzept sowie an fertigungstechnische Vorgaben (Material, Umformparameter etc.) final angepasst werden. Diese Arbeiten sollen vom Auftragnehmer in Kooperation mit dem Anbieter der Membran-Elektroden-Einheiten (MEA), dem Hersteller der Dichtungen, dem DLR-Institut für Technische Thermodynamik sowie ggfs. dem Beschichter der Bipolarplatten durchgeführt werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: C (2015) 4255
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-01 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69173219🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 030-066608 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-12 📅
Name: Gräbener Maschinentechnik GmbH & Co. KG
Postort: Netphen-Werthenbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Siegen-Wittgenstein
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.