Vergabe der Trägerschaft für die in den Losen 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind: — der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2), — der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABl. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19), — das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.04.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: SGT19-40-3-3
Kurze Beschreibung:
Vergabe der Trägerschaft für die in den Losen 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind:
— der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2),
— der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABl. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19),
— das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.04.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Vergabe der Trägerschaft für die in den Losen 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind:
— der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2),
— der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABl. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19),
— das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.04.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-186875
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Den Bietern wird ermöglicht Angebote für ein bzw. mehrere Lose abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe der Trägerschaft für die in den Losen 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind:
— der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2),
— der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2),
— der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABl. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19),
— das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.04.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Grundschule Blankenhagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an den jeweiligen Bedarfen der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden (Auszug aus Nr. 2.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, vom 23.12.2010 – „Ganztagserlass NRW“, BASS 12-63 Nr. 2). In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind. In den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen genauer beschrieben. Der Auftragnehmer erhält in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl am Offenen Ganztag feste finanzielle Zuwendungen. Für die Randstundenbetreuung kann der Auftragnehmer Kostenbeiträge selbst festsetzen und von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erheben. Die Vergabeentscheidung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule einschließlich der Randstundenbetreuung erfolgt allein nach qualitativen Kriterien. Sie ist eine Kollegialentscheidung zwischen der Schulkonferenz und der Stadt Gütersloh vertreten durch den Fachbereich 40, Abteilung Schulen.
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an den jeweiligen Bedarfen der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden (Auszug aus Nr. 2.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, vom 23.12.2010 – „Ganztagserlass NRW“, BASS 12-63 Nr. 2). In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind. In den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen genauer beschrieben. Der Auftragnehmer erhält in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl am Offenen Ganztag feste finanzielle Zuwendungen. Für die Randstundenbetreuung kann der Auftragnehmer Kostenbeiträge selbst festsetzen und von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erheben. Die Vergabeentscheidung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule einschließlich der Randstundenbetreuung erfolgt allein nach qualitativen Kriterien. Sie ist eine Kollegialentscheidung zwischen der Schulkonferenz und der Stadt Gütersloh vertreten durch den Fachbereich 40, Abteilung Schulen.
Zusätzliche Informationen: Den Bietern wird ermöglicht Angebote für ein bzw. mehrere Lose abzugeben.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Grundschule Neißeweg
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Grundschule Overbergschule
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Grundschule Kapellenschule
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1 Der Auftragnehmer soll als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein. 1.2 Der Auftragnehmer soll als gemeinnützig anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als gemeinnützig anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein. 1.3 Der Auftragnehmer soll Erfahrungen in der Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule oder vergleichbarer Bildungs- und Betreuungsangebote haben.
1.1 Der Auftragnehmer soll als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein. 1.2 Der Auftragnehmer soll als gemeinnützig anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als gemeinnützig anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein. 1.3 Der Auftragnehmer soll Erfahrungen in der Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule oder vergleichbarer Bildungs- und Betreuungsangebote haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
VHB 124 Eigenerklärung nach § 19 abs. 3 MiLoG Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags für den Bestbieter eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern (§ 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
VHB 124 Eigenerklärung nach § 19 abs. 3 MiLoG Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags für den Bestbieter eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern (§ 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nach Aufforderung durch die Auftraggeberin ist der
— Nachweis über den Abschluss der Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und dem Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor nach der konkreten Auftragsvergabe, vom Auftragnehmer die Vorlage,
— Nachweis über den Abschluss der Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und dem Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor nach der konkreten Auftragsvergabe, vom Auftragnehmer die Vorlage,
— eines erweiterten Führungszeugnisses,
— einen Nachweis über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung bzw. einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation sowie
— einen ärztlichen Nachweis darüber, dass keine ansteckende meldepflichtige Krankheit vorliegen, für das vom Auftragnehmer eingesetzten Personal zu verlangen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Auftragnehmer soll als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium: Bewertung der Leistungen durch eine Bewertungskommission
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium: Kostenkriterium ist durch Landeszuweisungen und kommunale Mittel für alle Bieter gleich/Gewichtung: 0
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium: Kostenkriterium ist durch Landeszuweisungen und kommunale Mittel für alle Bieter gleich / Gewichtung: 0
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: OJS 2019/S 078-186875 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe der Trägerschaft für die in den LOSEN 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind:
— der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2),
— der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABl. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19),
— das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.4.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Vergabe der Trägerschaft für die in den LOSEN 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind:
— der Erlass „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2),
— der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABl. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19),
— das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.4.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Gesamtwert des Auftrags: 6 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gütersloh, Der Bürgermeister
Vergabe der Trägerschaft für die in den LOSEN 1-4 beschriebenen Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie die Randstundenbetreuung Grundlagen der Ausschreibung sind:
— das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.4.2004, Vorlage Nr. 91/2004).
Bezeichnung des Loses: Trägerschaft für verschiedene schulische Maßnahmen
Kurze Beschreibung:
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an den jeweiligen Bedarfen der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden (Auszug aus Nr. 2.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, vom 23.12.2010 – „Ganztagserlass NRW“, BASS 12-63 Nr. 2). In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind. In den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen genauer beschrieben.
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an den jeweiligen Bedarfen der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden (Auszug aus Nr. 2.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, vom 23.12.2010 – „Ganztagserlass NRW“, BASS 12-63 Nr. 2). In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind. In den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen genauer beschrieben.
Der Auftragnehmer erhält in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl am Offenen Ganztag feste finanzielle Zuwendungen. Für die Randstundenbetreuung kann der Auftragnehmer Kostenbeiträge selbst festsetzen und von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erheben. Die Vergabeentscheidung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule einschließlich der Randstundenbetreuung erfolgt allein nach qualitativen Kriterien. Sie ist eine Kollegialentscheidung zwischen der Schulkonferenz und der Stadt Gütersloh vertreten durch den Fachbereich 40, Abteilung Schulen.
Der Auftragnehmer erhält in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl am Offenen Ganztag feste finanzielle Zuwendungen. Für die Randstundenbetreuung kann der Auftragnehmer Kostenbeiträge selbst festsetzen und von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erheben. Die Vergabeentscheidung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule einschließlich der Randstundenbetreuung erfolgt allein nach qualitativen Kriterien. Sie ist eine Kollegialentscheidung zwischen der Schulkonferenz und der Stadt Gütersloh vertreten durch den Fachbereich 40, Abteilung Schulen.
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an den jeweiligen Bedarfen der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden (Auszug aus Nr. 2.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, vom 23.12.2010 – „Ganztagserlass NRW“, BASS 12-63 Nr. 2). In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an den jeweiligen Bedarfen der Kinder sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden (Auszug aus Nr. 2.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, vom 23.12.2010 – „Ganztagserlass NRW“, BASS 12-63 Nr. 2). In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung
Erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind. In den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen genauer beschrieben.
Erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind. In den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen genauer beschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grundschule Blankenhagen
Dresdner Straße 15
33330 Gütersloh
Grundschule Neißeweg, Neißeweg 3, 33330 Gütersloh
Grundschule Overbergschule, Neuenkirchener Straße 44, 33332 Gütersloh
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-22 📅
Name: Sozialpädagogisches Institut Gütersloh e. V.
Postanschrift: Verler Str. 6
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland 🇩🇪 Gütersloh
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 EUR 💰
2 000 000 EUR 💰
1 800 000 EUR 💰
Name: OGS Kapellschule e.V.
Postanschrift: Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10
Postleitzahl: 33335
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2514111691📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2019/S 153-377627 (2019-08-06)