Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von festen Gärresten (AVV-Nrn. 190503, 190599, 190604) einschließlich der Entsorgung sämtlicher bei der Verwertung anfallender Reststoffe sowie der Nachweisführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30 / 7592-2279📞
E-Mail: petra.arndt@bsr.de📧
Fax: +49 30 / 7592-2460 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.bsr.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.bsr.de/8248.html🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, der Transport und die Verwertung von festen Gärresten (AVV-Nrn. 190503, 190599, 190604)
1000002068”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von festen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von festen Gärresten (AVV-Nrn. 190503, 190599, 190604) einschließlich der Entsorgung sämtlicher bei der Verwertung anfallender Reststoffe sowie der Nachweisführung.
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: s. II.1.4)
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— Ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— Ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Zeitliche Befristung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-07
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 101-244814 (2019-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von festen Gärresten (AVV-Nrn. 190503, 190599 und 190604) aus der Anlage HeKo
1000002068”
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von festen Gärresten (AVV-Nrn. 190503, 190599, 190604) einschließlich der Entsorgung sämtlicher bei der Verwertung...”
Kurze Beschreibung
Übernahme, Transport und Verwertung von festen Gärresten (AVV-Nrn. 190503, 190599, 190604) einschließlich der Entsorgung sämtlicher bei der Verwertung anfallender Reststoffe sowie der Nachweisführung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: ML 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: 2 500 to.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: ML 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: ML 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 101-244814
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 01
Titel: ML 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kommunalservice Hans Vornkahl
Postort: Nettlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sachsen-Anhalt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Titel: ML 2 und ML 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harz Humus Recycling GmbH
Postort: Ditfurt
Region: Sachsen-Anhalt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 139-342856 (2019-07-17)