Die Stadt Cuxhaven und der Landkreis Cuxhaven vergeben die Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Sperrmüll im Gebiet des Landkreises Cuxhaven (inkl. Stadt Cuxhaven). Die Stadt Cuxhaven ist Auftraggeber der Leistungen in den Losen 1 und 2, der Landkreis Cuxhaven ist Auftraggeber der Leistungen in den Losen 3 und 4. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem den Zuschlag erhaltenden Bieter und den beiden Auftraggebern jeweils gesonderte Verträge zustande kommen werden. Der Landkreis Cuxhaven übernimmt für die Beteiligten die Koordination des Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2019 Cuxhaven Restabfall/Sperrmüll
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Cuxhaven und der Landkreis Cuxhaven vergeben die Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Sperrmüll im Gebiet des Landkreises Cuxhaven (inkl. Stadt Cuxhaven). Die Stadt Cuxhaven ist Auftraggeber der Leistungen in den Losen 1 und 2, der Landkreis Cuxhaven ist Auftraggeber der Leistungen in den Losen 3 und 4. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem den Zuschlag erhaltenden Bieter und den beiden Auftraggebern jeweils gesonderte Verträge zustande kommen werden. Der Landkreis Cuxhaven übernimmt für die Beteiligten die Koordination des Vergabeverfahrens.
Die Stadt Cuxhaven und der Landkreis Cuxhaven vergeben die Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Sperrmüll im Gebiet des Landkreises Cuxhaven (inkl. Stadt Cuxhaven). Die Stadt Cuxhaven ist Auftraggeber der Leistungen in den Losen 1 und 2, der Landkreis Cuxhaven ist Auftraggeber der Leistungen in den Losen 3 und 4. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem den Zuschlag erhaltenden Bieter und den beiden Auftraggebern jeweils gesonderte Verträge zustande kommen werden. Der Landkreis Cuxhaven übernimmt für die Beteiligten die Koordination des Vergabeverfahrens.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 239-586934
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Für Bietergemeinschaften gillt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechsverbindlich vertritt;
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften;
6) Plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag an die Koordinationsstelle zu übermitteln.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: E64851435
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Für Bietergemeinschaften gillt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechsverbindlich vertritt;
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften;
6) Plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag an die Koordinationsstelle zu übermitteln.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: E64851435
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall aus der Stadt Cuxhaven
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenen Leistungen umfassen Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall aus der Stadt Cuxhaven.
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber):
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2032.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Behandlung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst Übernahme, Transport und Behandlung von Sperrmüll aus der Stadt Cuxhaven.
Beschreibung der Verlängerungen:
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Sperrmüll aus Selbstanlieferung aus dem Landkreis Cuxhaven
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Sperrmüll aus Selbstanlieferung aus dem Landkreis Cuxhaven.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Behandlung von Sperrmüll aus Abrufsammlung aus dem Landkreis Cuxhaven
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebene Leistung umfasst Übernahme, Transport und Behandlung von Sperrmüll aus Abrufsammlung aus dem Landkreis Cuxhaven.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt.
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §…
… 123 GWB,
… 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen nachreichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
— die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen bzw. Sperrmüll) vergleichbar sind, in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen bzw. Sperrmüll) vergleichbar sind, in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist,
— Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2016, 2017 und 2018 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2016, 2017 und 2018 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung zu Referenzen für die Behandlung von Restabfall bzw. Sperrmüll in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe mit einer Mindestmenge von:
—— Los 1: 7 500 Mg,
—— Los 2: 2 500 Mg,
—— Los 3: 27 000 Mg,
—— Los 4: 6 300 Mg.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter innerhalb einer gesetzten Frist verpflichtet, von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen vorzulegen.
— Eigenerklärung über die technische Ausstattung, Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der Behandlungskapazitäten im Leistungszeitraum,
— Eigenerklärung über einen Ausfallverbund in Höhe von 1/13 der jeweiligen Jahresmenge je Los. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist, eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetrieber:
—— dass in der genehmigten Anlage eine Behandlung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
—— dass dem Bieter die Möglichkeit zur Behandlung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann, beibringen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut vorzulegen, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Für Bietergemeinschaften gillt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechsverbindlich vertritt;
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften;
6) Plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag an die Koordinationsstelle zu übermitteln.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: E64851435
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gillt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationen durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere gillt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationen durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 239-586934 (2019-12-09)
Ergänzende Angaben (2020-01-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Für Bietergemeinschaften gillt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften,
6. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag an die Koordinationsstelle zu übermitteln.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: E64851435
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Für Bietergemeinschaften gillt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften,
6. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag an die Koordinationsstelle zu übermitteln.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: E64851435
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Name: Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Zur Hexenbrücke 16
Postort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4711860📞
E-Mail: info@beg-bhv.de📧
Land: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-24 📅
Postleitzahl: 25270
Telefon: +49 4171860📞 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
2
Referenz Zusätzliche Informationen
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften,
6. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.