Übernahme, Transport und Übergabe von Sperrabfall im Landkreis Landshut

Landkreis Landshut

Übernahme, Transport und Übergabe von Sperrabfall im Landkreis Landshut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-12 Auftragsbekanntmachung
2019-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport und Übergabe von Sperrabfall im Landkreis Landshut.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landshut
Postanschrift: Veldener Str. 15
Postleitzahl: 84036
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-landshut.de 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-landshut.de 📧
Fax: +49 871408163120 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=173045 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-17 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 179-436116
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Siehe Auftragsunterlagen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose:
Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß Formblatt A01 Gewichtung der Zuschlagskriterien für jedes Los separat.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Übergabe von Sperrabfall im Landkreis Landshut Los 1 – Vertragsgebiet Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Landshut beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Übergabe von Sperrabfällen im Landkreisgebiet zum 1.5.2020 neu zu vergeben.
Die Sperrabfälle im Landkreis Landshut werden über das kommunale Bringsystem (Altstoffsammelstellen/Wertstoffhöfe) erfasst.
Erfassung, Übernahme und Transport sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Los 1 – Vertragsgebiet Nord:
Übernahme der Sperrabfälle von den Altstoffsammelstellen inkl. Transport, Verwiegung/Massenfeststellung und Übergabe (ca. 3 500 Mg pro Jahr)
Die Entsorgung des Sperrabfalls ist nicht Bestandteil der Leistung dieses Vertrags.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatz garantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer kann als Option um je ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf.
Zusätzliche Informationen: Siehe Auftragsunterlagen
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Übergabe von Sperrabfall im Landkreis Landshut Los 2 – Vertragsgebiet Süd
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 – Vertragsgebiet Süd:
Übernahme der Sperrabfälle von den Altstoffsammelstellen inkl. Transport, Verwiegung/Massenfeststellung und Übergabe (ca. 3 300 Mg pro Jahr)
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Zusätzliche Informationen: Siehe Auftragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Landshut

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für jedes Los gelten die Regelungen gemäß Formblatt L 212 EU. Ergänzend sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124),
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— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. zum Abschluss eines ausreichenden Unfallversicherungsschutzes (für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft) (siehe Formblatt L 124 bzw. F01),
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— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124,),
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— Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister (siehe Formblatt L 124).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für jedes Los gelten die Regelungen gemäß Formblatt L 212 EU. Ergänzend sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L124),
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— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L 124),
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— Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für jedes Los gelten die Regelungen gemäß Formblatt L 212 EU. Ergänzend sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
— Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Übernahme von Abfällen von Wertstoffhöfen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01),
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— Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungspersonal (siehe Formblatt L124),
— Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01),
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— Erklärung des Bieters, dass für die Leistung: Befördern von Sperrabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01),
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— Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Sperrabfall bei der Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO V Norm einhalten (Formblatt F02 und F03),
— Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (Formblätter L124 und F01),
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Durchführung der Übernahme und des Transports inkl. Verwiegung des Sperrabfalls in Vertragsgebiet Nord (Los 1) inkl. verbindlicher Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten auf einem Beiblatt, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung in Los 1 eingesetzt werden;
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b) Durchführung der Übernahme und des Transports inkl. Verwiegung des Sperrabfalls in Vertragsgebiet Süd (Los 2) inkl. verbindlicher Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten auf einem Beiblatt, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung in Los 2 eingesetzt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: LRA Landshut Sachgebiet 25 Abfallwirtschaft
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Deutschland/Germany
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV.
Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattformzurückgezogen werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Landshut
Internetadresse: www.landkreis-landshut.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=173045 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 6, Ergänzung der Bewerbungsbedingungen).
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Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 2.10.2019, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform vorgelegt werden müssen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger eServices (http://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden.
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Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld).
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung der VgV (Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624)), insbesondere:
– § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Als Termin für die „rechtzeitige Anforderung“ wird für dieses Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens 2.10.2019, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform vorgelegt werden müssen.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist), insbesondere:
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– § 134 (2) Informations- und Wartepflicht,
– § 135 Unwirksamkeit,
– § 160 Einleitung, Antrag.
Quelle: OJS 2019/S 179-436116 (2019-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 226-555135
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 179-436116
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwertes der Beschaffung (Ziffer II.1.7)) wird unter Anwendung von § 39 (6) 3. VgV verzichtet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwertes der Beschaffung (Ziffer II.1.7)) wird unter Anwendung von § 39 (6) 3. VgV verzichtet.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lohnzahlung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Wertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 85

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Name: Dieter Radlmeier Transporte e.K.
Postanschrift: Langenhettenbach 110
Postort: Ergoldsbach
Postleitzahl: 84061
Land: Deutschland 🇩🇪
Landshut, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig.
Auf eine Bekanntgabe des Gesamtwertes der Beschaffung (Ziffer V.2.4)) wird unter Anwendung von § 39 (6) 3. VgV verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung Enthalten die Vergabeunterlagennach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelleunverzüglich schriftlich per Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist), insbesondere:
Mehr anzeigen
— § 134 (2) Informations- und Wartepflicht,
— § 135 Unwirksamkeit,
— § 160 Einleitung, Antrag.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Landshut
Postanschrift: Veldener Str. 15
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8714083120 📞
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-landshut.de 📧
Fax: +49 871408163120 📠
Internetadresse: www.landkreis-landshut.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 226-555135 (2019-11-20)