Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
– Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zu Übernahme und Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Abfällen sowie zur Verwertung/Beseitigung von Bauschutt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01),
– Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungspersonal (siehe Formblatt L124),
– Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124),
– Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01),
– Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) von Altpapier zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01),
– schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Bauschutt bei der Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro V Norm und ab 1.1.2022 mindestens die Euro VI Norm einhalten (Formblatt F01),
– schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Behandlung/Verwertung/Beseitigung von Bauschutt die erforderlichen Behandlungskapazitäten auf den jeweiligen Anlagen zur Verfügung stehen sowie Nennung der Transportentfernung (Formblatt F02, Teil E der Vergabeunterlagen),
– Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung,
– Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
−– fristgerechte Gestellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen,
−– Durchführung der Übernahme und des Transports inkl. Verwiegung des Bauschutts,
−– Benennung und Beschreibung des Standorts/der Standorte für die Verwiegung des Bauschutts,
−– Beschreibung des Verwertungs-/Beseitigungskonzeptes für Bauschutt Weiteres siehe Auftragsunterlagen.