Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor:
— Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Übernahme von Abfällen von Wertstoffhöfen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01),
— Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungspersonal (siehe Formblatt L124),
— Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistung: Befördern von Nichtverpackungskunststoffen zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Nichtverpackungskunststoffen bei der Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO V Norm einhalten (Formblatt F02),
— Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (Formblätter L124 und F01),
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Durchführung der Übernahme und des Transports inkl. Verwiegung der Nichtverpackungskunststoffe;
b) Benennung und Beschreibung des Standorts/der Standorte für die Verwiegung der Nichtverpackungskunststoffe;
c) Darstellung des Konzeptes zur Vorbereitung der Vermarktung/Verwertung der Nichtverpackungskunststoffe;
d) Darstellung des Konzeptes zur Vermarktung/Verwertung der Nichtverpackungskunststoffe inkl. Benennung des/der Kunststoffabnehmer/s bzw. der entsprechenden Verwertungseinrichtung(en) mit Aussage zur Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbar z. B. Zertifikat als Letztempfängeranlage für Mischkunststoffe).
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen