Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend unter 3.1 bis 3.3 genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
— Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungspersonal (siehe Formblatt L124).
— Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124).
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01).
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen: Sammeln und Befördern sowie Handeln oder Makeln von Altkleidern zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01).
— Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Altkleidern bei der Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO V Norm einhalten (Formblatt F01).
— Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Beschreibung der einzusetzenden Sammelcontainer,
— Fristgerechte Gestellung/Bereitstellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen,
— Durchführung der Übernahme der Altkleider an den Sammelstellen,
— Beschreibung der Aufbereitungsschritte/Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung,
— Beschreibung des Verwertungs- und Vermarktungskonzeptes für Altkleider,
— Benennung der Verwiegeeinrichtung.
— Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigte, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.