Offenes Verfahren (EU-Verfahren).
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Übernahme der Altreifen an vier vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestellen im Kreisgebiet,
— Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik,
— Verwertung der übernommenen Altreifen (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AGRMK-2019-0009
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren (EU-Verfahren).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19-384628-001
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren (EU-Verfahren)”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Stuttgarter Straße 110
Kontakt
Internetadresse: https://www.awrm.de🌏
Telefon: +49 71515019530📞
Fax: +49 71515019551 📠
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um finktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2019/S 211-517529 (2019-10-29)