Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Stade
LK Stade - Bio 2019”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Stade, Umweltamt – Abfallwirtschaft, schreibt Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Stade aus.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung der im Rahmen der Behältersammlung über Biotonnen erfassten Mengen an Bioabfall im Landkreis Stade. Für das Los gilt, dass die Bieter jeweils ein Angebot für 50 % der Gesamtmenge abgeben. (ca. 7 000 Mg/a).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“1) Verlängerungsoption (beidseitig): Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31.3.2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
1) Verlängerungsoption (beidseitig): Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31.3.2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2024;
2) Verlängerungsoption (beidseitig): Bei Zustandekommen der 1. Verlängerungsoption gilt: Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31.3.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2025.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“1) Verlängerungsoption (beidseitig): Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31.3.2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
1) Verlängerungsoption (beidseitig): Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31.3.2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2024;
2) Verlängerungsoption (beidseitig): Bei Zustandekommen der 1. Verlängerungsoption gilt: Falls keine der Vertragsparteien bis zum 31.3.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12. 2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,
— polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung,
— Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für alle Lose:
Mit Angebotsabgabe, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist ist folgende Unterlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für alle Lose:
Mit Angebotsabgabe, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist ist folgende Unterlage beizubringen:
Eigenerklärung zu Umsatzangaben der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Unternehmen insgesamt sowie für den Bereich der ausgeschriebenen Verwertungsleistungen getrennt nach Eigenleistungen und Fremdleistungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für alle Lose:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für die Verwertung von Bioabfall...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für alle Lose:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1) Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für die Verwertung von Bioabfall mit einer Menge von 7 000 Mg in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe;
2) Eigenerklärung über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wie folgt: Verwertung und/oder Behandeln von Bioabfällen für die vorgesehene/n Verwertungsanlage/n.
Sofern keine Zertifizierung für die vorgesehenen Verwertungsanlage/n vorliegt, gilt als Nachweis eine Erklärung, dass eine Genehmigung vorliegt.
Mit Angebotsabgabe, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderunginnerhalb einer gesetzten Frist sind folgende Unterlagen beizubringen:
3) Eigenerklärung über die technische Ausstattung und Behandlungskapazität (insgesamt mindestens 7 000 Mg/a verfügbare Kapazität) im Leistungszeitraum;
4) Erklärung, dass sofort nach Ausfall der eigenen Anlage/n, eine/mehrere anderweitige Verwertungsmöglichkeit(en) in Höhe von insg. mindestens 538 Mg pro Los über einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Mit Angebotsabgabe, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist ist folgende Unterlage beizubringen:
Unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber über einen Ausfallverbund:
— dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
— dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter genutzten Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfälle genutzt werden kann.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu (1) von dem o.g. Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung,
— zu (2) das Zertifikat,
— zu (3) der Genehmigungsbescheid.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Bürgschaft: Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens 15 Tage nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Bürgschaft: Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens 15 Tage nach Zuschlagserteilung zu stellen;
2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle ausschreibungsgegenständlichen Tätigkeiten, mindestens jedoch „Entsorgung“, mindestens für die auftragsgegenständliche Abfallfraktion „Bioabfall“ und für alle im Rahmen der Leistungserbringung genutzten Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 12 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
Weitere Angaben zu dieser Ziffer sind unter Ziffer VI.3) dargestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-04
12:01 📅
“Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch...”
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer Erklärung von allen Mitgliedern
Der Bietergemeinschaft mit folgenden Inhalten:
1) Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
4) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit dem Angebot die Vorgaben gem. Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) einzuhalten.
Fortführung der Angaben unter Ziffer III.2.2):
3) Vergabemindestlohn: Die Bieter sind verpflichtet, für sich und ihre Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebotes bekannt sind, eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben. Übermittelt der Bieter die genannten Verpflichtungserklärungen nicht bei Angebotsabgabe und werden sie auch nicht spätestens innerhalb einer angemessenen, vom Auftraggeber bestimmten Frist vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen;
4) Haftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit
Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 1,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 1,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 0,3 Mio. EUR.
Umwelthaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 1,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 1,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 0,3 Mio. EUR.
Umweltschadensversicherung:
— Versicherte Kosten 1,5 Mio. EUR.
5) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJD6H2
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossene werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Quelle: OJS 2019/S 189-459869 (2019-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Stade, Umweltamt-Abfallwirtschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Stade, Umweltamt-Abfallwirtschaft, hat Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Stade ausgeschrieben.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung der im Rahmen der Behältersammlung über Biotonnen erfassten Mengen an Bioabfall im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung der im Rahmen der Behältersammlung über Biotonnen erfassten Mengen an Bioabfall im Landkreis Stade. Für das Los gilt, dass die Bieter jeweils ein Angebot für 50 % der Gesamtmenge abgeben. (ca. 7 000 Mg/a)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Barwert der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln und ggf. angebotenen Rabatte und unter...”
Kostenkriterium (Name)
Barwert der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln und ggf. angebotenen Rabatte und unter Berücksichtigung des Malus für die Entfernung der Verwertungsanlage/n von der Übernahmestelle des Auftraggebers über die gesamte Vertragslaufzeit
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 189-459869
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung der Bioabfälle (50 % der Gesamtmenge)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Retralog Recycling GmbH
Postort: Stade – Ottenbeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stade🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJD4GB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossene werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 005-006816 (2020-01-06)