Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von mindestens je einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit min. ein Jahr) für die Leistungen zur Sammlung von Abfällen an Wertstoffhöfen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungs-personal (siehe Formblatt L124).
Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124).
Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01).
Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen: Sammeln und Befördern von Bioabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n)Zertifizierung(en) (ausländische Unter-nehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01).
Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Bioabfall bei der Übernahme von den Sammelstellendes Bringsystems ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO VI Normeinhalten (Formblatt F01).
Erklärung des Bieters, dass er zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Niederlassung oder einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) in einem Radius von maximal 40km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Regensburg (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01).
Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
− Allgemeine Durchführung der Sammlung an den Wertstoffhöfen und Sondersammelstellen,
− Reinigung der Sammelbehälter,
− Beschreibung des Verwertungskonzeptes für Bioabfall,
− Benennung der Verwiegeeinrichtung.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten auf einem Beiblatt, die speziell für die Leistungsausführung zur Sammlung der Bioabfälle erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs-und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.