Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung sind vom Bieter mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Folgende Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 2 Mio. EUR für jeden Einzelfall und 5 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufweist, ist die Vorlage einer Bietererklärung, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt, ausreichend,
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Einzelnachweise zur Eigenerklärung,
— Führungszeugnis des Betriebsinhabers (nicht älter als ein Jahr, Abschrift genügt),
— gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt 234) und
— gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236),
— Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder folgende Einzelnachweise:
— Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne, in denen Verantwortung und Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse festgelegt und dargestellt sind,
— Nachweis über die Bestellung einer für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person,
— Versicherung der Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person, insbesondere Nachweise über die Sachkunde des sonstigen
Personals,
— Nachweis Betriebsbeauftragter für Abfall.
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Im Rahmen der Angebotswertung behält sich der Auftraggeber vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer für diese Leistungen und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragsnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern, wenn der Unterauftragnehmer dem Bieter zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.
Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob für die Leistungen, die nicht reine Lieferleistungen sind, Unterauftragnehmer eingesetzt werden.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.