Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme (im Wechselbehälterverfahren), der Transport und die Verwertung von Eisenmetallen aus der Sperrmüllaufbereitung (AVV-Nr. 19 12 02), inkl. Containergestellung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Eisenmetallen aus der Sperrmüllaufbereitung (AVV-Nr. 19 12 02), inkl. Containergestellung”
Produkte/Dienstleistungen: Schlacken, Metallschlacken, Eisenabfälle und Eisenschrott📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme (im Wechselbehälterverfahren), der Transport und die Verwertung von Eisenmetallen aus der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme (im Wechselbehälterverfahren), der Transport und die Verwertung von Eisenmetallen aus der Sperrmüllaufbereitung (AVV-Nr. 19 12 02), inkl. Containergestellung.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme (im Wechselbehälterverfahren), der Transport und die Verwertung von Eisenmetallen aus der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme (im Wechselbehälterverfahren), der Transport und die Verwertung von Eisenmetallen aus der Sperrmüllaufbereitung (AVV-Nr. 19 12 02), inkl. Containergestellung. Die Eisenmetalle fallen ausschließlich nach der Magnetabscheidung im Rahmen der Sperrmüllzerkleinerung an. Die Leistung schließt die fachgerechte Entsorgung sämtlicher bei der Verwertung anfallender Reststoffe mit ein.
Basierend auf den Vorjahresmengen wird für den Vertragszeitraum eine Jahresmenge von rund 2 600 to erwartet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht für den AG die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.12.2024. Die Option kann bis 6 Monate vor Ablauf des...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht für den AG die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.12.2024. Die Option kann bis 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes ausgeübt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3),
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer Darstellung der für die Verwertung vorgesehenen Anlage(n),
— Nachweis des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht,
— bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. Bim-SchV für die Vewertungsanlage(n),
— Auflistung der für die Auftragserfüllung vorgesehenen und verfügbaren Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5),
— Erklärung zur Abfallhierarchie (Teil A, Anlage A6),
— Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A7),
— Eigenerklärung Sperrmüll (Teil A, Anlage A8),
— Eigenerklärung Reststoffe (Teil A, Anlage A9).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-07
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 174-424361 (2019-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Eisenmetallen aus der Sperrmüllaufbereitung (AVV-Nr. 19 12 02), inkl. Containergestellung
1000002138” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 174-424361
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 217-533304 (2019-11-07)