Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitätenzur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügenwird,
— Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.),Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
— Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000,DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder –stellen.Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
— Angaben zum Entsorgungskonzept einschl..
— dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
— der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
— der technischen Leitung des Unternehmens,
— Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabeder Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertungs- (und ggf. Sortier)anlagen musses sich nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswegewählen,
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage/ Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die an-zunehmenden PPK-Fraktionenhervorgehen,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem FallBereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Entsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.