Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle

ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle

Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe undKartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle") einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genanntenÜbergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.8.2019.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-13 Auftragsbekanntmachung
2019-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: E85285499
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe undKartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle") einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genanntenÜbergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.8.2019.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Kontakt
Internetadresse: http://www.zacelle.de 🌏
E-Mail: volker.irle@zacelle.de 📧
Telefon: +49 5141 / 7502-420 📞
Fax: +49 5141 / 7502-499 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85285499 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-122376
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle") einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.8.2019.
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Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenfalls nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung des sog. Systembetreiberanteils (wenn Systembetreiber mit dem Auftraggeber eine Herausgabe zur eigenen Verwertung vereinbart haben), die der Auftraggeber selbst auf eigener Anlage durchführt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Übersicht und Angaben zum Bieter,
— Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicherVerbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG),
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung derangebotenen Leistungen erfüllt,
— Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seineFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGB III;Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen,
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— es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikationist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren,
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— des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen,
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— für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben,
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsätze betr. die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
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— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertragüber mind. 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
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Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw.anderer nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitätenzur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügenwird,
— Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.),Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
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— Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000,DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder –stellen.Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
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— Angaben zum Entsorgungskonzept einschl..
— dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
— der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
— der technischen Leitung des Unternehmens,
— Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabeder Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertungs- (und ggf. Sortier)anlagen musses sich nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswegewählen,
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— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage/ Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die an-zunehmenden PPK-Fraktionenhervorgehen,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem FallBereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Entsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen,
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— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Celle, Verwaltungssitz des AG
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigungeines Malus für die logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis zur Übergabestelle
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Vergabestelle
Internetadresse: www.zacelle.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85285499 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131-152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Quelle: OJS 2019/S 053-122376 (2019-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 000 bis 12 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle („Zweckverbandsgebiet Celle“) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.8.2019.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Celle 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109
Kontakt
Telefon: +49 51417502420 📞
Fax: +49 51417502499 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 126-309062
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-122376
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4. als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Malus für die logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis zur Übernahmestelle

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 111A
Postort: Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland 🇩🇪
Celle 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 126-309062 (2019-07-02)