Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung setzt sich aus folgenden 3 Leistungspaketen zusammen: a) Einsammlung von teerhaltigen Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*) von 3 Schadstoffsammelstellen im Berliner Stadtgebiet und Transport mit geeigneter Fahrzeugtechnik zu einem genehmigten Zwischenlager; b) Betreiben eines genehmigten Zwischenlagers für teerhaltige Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*), inkl. Verwiegung, Nachweisführung, Analysenerstellung, Zwischenlagerung, ggf. Verpackung und Verladung; c) Transport und Entsorgung des Materials in genehmigte Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen, einschl. Nachweisführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung setzt sich aus folgenden 3 Leistungspaketen zusammen:
a) Einsammlung von teerhaltigen Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*) von 3 Schadstoffsammelstellen im Berliner Stadtgebiet und Transport mit geeigneter Fahrzeugtechnik zu einem genehmigten Zwischenlager;
b) Betreiben eines genehmigten Zwischenlagers für teerhaltige Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*), inkl. Verwiegung, Nachweisführung, Analysenerstellung, Zwischenlagerung, ggf. Verpackung und Verladung;
c) Transport und Entsorgung des Materials in genehmigte Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen, einschl. Nachweisführung.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung setzt sich aus folgenden 3 Leistungspaketen zusammen:
a) Einsammlung von teerhaltigen Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*) von 3 Schadstoffsammelstellen im Berliner Stadtgebiet und Transport mit geeigneter Fahrzeugtechnik zu einem genehmigten Zwischenlager;
b) Betreiben eines genehmigten Zwischenlagers für teerhaltige Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*), inkl. Verwiegung, Nachweisführung, Analysenerstellung, Zwischenlagerung, ggf. Verpackung und Verladung;
c) Transport und Entsorgung des Materials in genehmigte Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen, einschl. Nachweisführung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-12 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 050-115265
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung setzt sich aus folgenden 3 Leistungspaketen zusammen:
a) Einsammlung von teerhaltigen Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*) von 3 Schadstoffsammelstellen im Berliner Stadtgebiet und Transport mit geeigneter Fahrzeugtechnik zu einem genehmigten Zwischenlager;
b) Betreiben eines genehmigten Zwischenlagers für teerhaltige Dachpappen (AVV-Nr. 17 03 03*), inkl. Verwiegung, Nachweisführung, Analysenerstellung, Zwischenlagerung, ggf. Verpackung und Verladung;
c) Transport und Entsorgung des Materials in genehmigte Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen, einschl. Nachweisführung.
Leistungsorte/Anfallorte sind die nachfolgenden 3 Recyclinghöfe mit angrenzender Schadstoffsammelstelle, die die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Berliner Stadtgebiet betreiben.
— RC-Hof BR, Brunsbütteler Damm 47, 13581 Berlin,
— RC-Hof GR, Gradestr. 77, 12347 Berlin,
— RC-Hof NO, Nordring 5, 12681 Berlin.
Der Auftraggeber behält sich vor, während des Leistungszeitraumes Recyclinghöfe zu schließen und/oder neue Recyclinghöfe einzurichten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht für den AG die Option, die Laufzeit einmalig um 6 Monate zu verlängern, max. bis 31.5.2021. Diese Option kann bis zum 31.5.2020 ausgeübt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherun-gen in der geforderten Höhe bzw. Bereitschaftserklärung zur Anpassung des Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Auftragsfall (Teil A, Anlage A5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) geforderten Versicherun-gen in der geforderten Höhe bzw. Bereitschaftserklärung zur Anpassung des Deckungsumfangs nach Maßgabe der Vertragsbedingungen im Auftragsfall (Teil A, Anlage A5).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Teil A, Anlage A3),
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 17 03 03*, 17 09 03*) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer,
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 17 03 03*, 17 09 03*) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer,
— Vorlage des gültigen Genehmigungsbescheides des Abfallzwischenlagers für die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern, aus dem auch die genehmigte Umschlagsmenge hervorgeht,
— Vorlage der gültigen Genehmigungsbescheide der Verwertungsanlage(n) und Beseitigungsanlagen (DKIII und UTD) für die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht,
— Angabe und Nachweis, dass die vorgesehenen Verwertungsanlage(n) und Beseitigungsanlagen über die verfügbare, d. h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen,
— Darstellung der alternativen Verwertungs- und Beseitigungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z. B. geplante bzw. ungeplante Revision),
— Erklärung zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie (Teil A, Anlage A6),
— Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A7),
— Auflistung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik samt Schadstoffklassen, einschl. Eigenerklärung über die Einhaltung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Teil A, Anlage 8).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 050-115265 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7) und V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsorte/Anfallorte sind die nachfolgenden 3 Recyclinghöfe mit angrenzender Schadstoffsammelstelle, die die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Berliner Stadtgebiet betreiben:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: Feigel Umwelt-Service GmbH
Postanschrift: 13597
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.