Vertragsgegenstand sind Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages. Auf Verlangen der AG erbringt der AN auch Weiterentwicklungsleistungen. Der Umfang der jeweiligen Weiterentwicklungsleistungen richtet sich nach einer verbindlichen Aufwandsschätzung des AN auf der Grundlage einer von der AG erstellten Aufgabenbeschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens
ZR5-1133-2019-114-16-IK6”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand sind Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages. Auf Verlangen der AG...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand sind Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages. Auf Verlangen der AG erbringt der AN auch Weiterentwicklungsleistungen. Der Umfang der jeweiligen Weiterentwicklungsleistungen richtet sich nach einer verbindlichen Aufwandsschätzung des AN auf der Grundlage einer von der AG erstellten Aufgabenbeschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens.
Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt sämtliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens.
Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt sämtliche Plenardebatten, zahlreiche öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen sowie Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages live, unkommentiert und in voller Länge. Darüber hinaus werden Eigenproduktionen zum Plenargeschehen in Form von Interviews, Kurzbeiträgen und Reportagen erstellt. Sämtliche Inhalte des Parlamentsfernsehens werden im Internet über 2 Kanäle als Livestream, On-Demand-Stream und zum Download angeboten. Sie können über die Internetseite des Deutschen Bundestages und mobil zum Beispiel über die Bundestags-App und die Smart-TV-App abgerufen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin (AG) hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis 3 Monate vor Vertragsende...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin (AG) hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis 3 Monate vor Vertragsende ausüben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.3.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 1 000 000 EUR betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes,
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG),
— Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Bei mindestens einer Referenz müssen mindestens 2 Live-Streams parallel betrieben worden sein. Mit mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen mit einem Streaming-Betrieb über 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche (24/7-betrieb) nachgewiesen werden. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss,
— sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
— aktuelles Zertifikat nach ISO/IEC 27001 für den Betrieb des Auftragnehmers (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks),
— aktuelles Zertifikat nach ISO/IEC 27001 für das mit dem Hosting beauftragte Rechenzentrum (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks),
— Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-18
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
— dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden,
— weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen,
— das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle,
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres ist Ziffer 10 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 149-367537 (2019-08-01)
Ergänzende Angaben (2019-09-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 149-367537
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-17 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-01 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 176-429326 (2019-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-06) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens. Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt sämtliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens. Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt sämtliche Plenardebatten, zahlreiche öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen sowie Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages live, unkommentiert und in voller Länge. Darüber hinaus werden Eigenproduktionen zum Plenargeschehen in Form von Interviews, Kurzbeiträgen und Reportagen erstellt. Sämtliche Inhalte des Parlamentsfernsehens werden im Internet über zwei Kanäle als Livestream, On-Demand-Stream und zum Download angeboten. Sie können über die Internetseite des Deutschen Bundestages und mobil zum Beispiel über die Bundestags-App und die Smart-TV-App abgerufen werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die AG hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis 3 Monate vor Vertragsende ausüben. Der AN hat...”
Beschreibung der Optionen
Die AG hat die Option, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis 3 Monate vor Vertragsende ausüben. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.3.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 149-367537
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 028-065071 (2020-02-06)