Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung verschiedener im Entsorgungsgebiet anfallender und dem Rhein-Erft-Kreis überlassener Abfallfraktionen sowie der Betrieb eines Kleinanlieferplatzes inklusive Übergabestelle gemäß ElektroG ab dem 1.1.2021. Die Leistung umfasst die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort und die anschließende Behandlung der Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe, die Vermarktung der erzeugten Stoffe und Energie sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren restlichen Abfälle, inkl. der Störstoffe und der nicht verwertbaren Rückstände. Die Leistung schließt auch den Betrieb eines Kleinanlieferplatzes/Wertstoffhofes mit ein, auf dem die Abfälle angenommen, die elektrischen und elektronischen Altgeräte zur Abholung bereitgestellt und die übrigen Abfälle einer Entsorgung zugeführt werden.Die Sammlung der Abfälle im Entsorgungsgebiet ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Entsorgung verschiedener Abfallfraktionen sowie Betrieb eines Kleinanlieferplatzes ab dem 1.1.2021
2018-095-70D”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung verschiedener im Entsorgungsgebiet anfallender und dem Rhein-Erft-Kreis überlassener Abfallfraktionen...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung verschiedener im Entsorgungsgebiet anfallender und dem Rhein-Erft-Kreis überlassener Abfallfraktionen sowie der Betrieb eines Kleinanlieferplatzes inklusive Übergabestelle gemäß ElektroG ab dem 1.1.2021. Die Leistung umfasst die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort und die anschließende Behandlung der Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe, die Vermarktung der erzeugten Stoffe und Energie sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren restlichen Abfälle, inkl. der Störstoffe und der nicht verwertbaren Rückstände. Die Leistung schließt auch den Betrieb eines Kleinanlieferplatzes/Wertstoffhofes mit ein, auf dem die Abfälle angenommen, die elektrischen und elektronischen Altgeräte zur Abholung bereitgestellt und die übrigen Abfälle einer Entsorgung zugeführt werden.Die Sammlung der Abfälle im Entsorgungsgebiet ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Rest-, Sperr-, Infrastruktur-, gemischtem Bau- und Abbruch- sowie Gewerbeabfall” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Rest-, Sperr-,...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Rest-, Sperr-, Infrastruktur-, gemischten Bau- und Abbruch- sowie Gewerbeabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 88 500 Mg und 114 500 Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort in einem vom Auftraggeber (AG) festgelegten Gebiet und die anschließende Behandlung der Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe, die Beseitigung der nicht verwertbaren Restabfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine Behandlungsanlage oder eine Umladestation zu errichten, zu betreiben und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Behandlung und Entsorgung der Abfälle stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG nicht vorgegeben. Die stoffliche Verwertung ist, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, der anderweitigen Verwertung vorzuziehen. Die Übernahme, Behandlung und Entsorgung der Abfälle durch den AN kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme, Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle in anderen Anlagen zu treffen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stoffliche Verwertung (Recycling)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energetische Verwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 Punkte
Preis (Gewichtung): 70 Punkte
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“In den Besonderen Vertragsbedingungen ist im Hinblick auf die lange Vertragslaufzeit die Möglichkeit der Vertragsanpassung an geänderte tatsächliche,...”
Zusätzliche Informationen
In den Besonderen Vertragsbedingungen ist im Hinblick auf die lange Vertragslaufzeit die Möglichkeit der Vertragsanpassung an geänderte tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingung vorgesehen. Gegenstand des Anpassungsverlangens des Auftraggebers kann insbesondere der Einsatz umwelt- und/oder ressourcenschonender Entsorgungsverfahren sein.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Bioabfälle mit einer Menge...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Bioabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 52 000 Mg und 67 500 Mg. Der AN hat die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort in einem vom AG festgelegten Gebiet und die anschließende Verwertung der Abfälle, die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (Kompost, Biogas etc.) als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine Verwertungsanlage oder eine Umladestation zu errichten, zu betreiben und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Verwertung der Abfälle stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht vorgegeben. Die Übernahme und Verwertung der Abfälle durch den AN kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Die Bioabfälle sind mit einer Menge von mindestens 20 000 Mg pro Jahr vor einer anderweitigen stofflichen Verwertung einer Vergärung zuzuführen (Kaskadennutzung). Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlage nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Verwertung der Abfälle in anderen Anlagen zutreffen.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Preis (Gewichtung): 80 Punkte
Dauer
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Grünabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle mit einer Menge...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 6 500 Mg und 12 000 Mg. Der AN hat die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort in einem vom AG festgelegten Gebiet und die anschließende Verwertung der Abfälle, die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (Kompost, Holzhackschnitzel etc.) als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine Verwertungsanlage oder eine Umladestation zu errichten, zu betreiben und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Verwertung der Abfälle stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht vorgegeben. Die Übernahme und Verwertung der Abfälle durch den AN kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Die Sortierung der Grünabfälle und die energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen (insbesondere der holzigen Bestandteile) wird als vorteilhaft angesehen. Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlage nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Verwertung der Abfälle in anderen Anlagen zu treffen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Behandlungs- und Verwertungsverfahren
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Kleinanlieferungen inkl. Betrieb einer Übergabestelle gemäß ElektroG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes für haushaltsübliche Abfälle, inkl. stationärer Schadstoffsammelstelle (kurz:...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes für haushaltsübliche Abfälle, inkl. stationärer Schadstoffsammelstelle (kurz: Kleinanlieferplatz) sowie einer Sammel- und Übergabestelle für elektrische und elektronische Altgeräte gemäß ElektroG durch den AN in einem vom AG festgelegten Gebiet. Dort hat die Übernahme der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen haushaltsüblichen Abfälle, inkl. Schadstoffe sowie elektrischen und elektronischen Altgeräte, die in kleineren Mengen von Haushalten und Gewerbetreibenden selbst angeliefert werden (kurz: Kleinanlieferungen), sowie die Übernahme der durch die kreisangehörigen Städte in ihren Stadtgebieten eingesammelten und angelieferten elektrischen und elektronischen Altgeräte mit einer Menge von jährlich etwa 3 900 Mg zu erfolgen. Der AN hat die Bereitstellung der übernommenen elektrischen und elektronischen Altgeräte zur Abholung in durch die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigten bereitgestellten Containern im Sinne von § 14 ElektroG sowie die Entsorgung der übrigen Abfälle, die nicht dem ElektroG unterfallen, als Leistung zu erbringen. Für den Kleinanlieferplatz, inkl. Übergabestelle gemäß ElektroG und die Entsorgungsanlage wird kein Standort vorgegeben. Die Übernahme und Bereitstellung bzw. Entsorgung der Abfälle durch den AN kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Bereitstellung bzw. Entsorgung der Abfälle in anderen Anlagen zu treffen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die in Abschnitt III. genannten Angaben/Nachweise für alle Lose...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die in Abschnitt III. genannten Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 48 Abs. 8 Satz 4 VgV),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 48 Abs. 8 Satz 4 VgV),
— Bescheinigung der zuständigen Behörde über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 48 Abs. 5 VgV),
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung,
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die EEE nachgewiesen wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise für alle in Abschnitt III. geforderten Eignungsnachweise:
Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, § 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des sich verpflichtenden Unternehmens mit dem Angebot vorgelegt wird. Daneben hat auch der Eignungsleiher die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Für den Fall, dass der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Eignungsleihers in Anspruch nimmt, verpflichtet sich der Eignungsleiher gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
Es wird auf die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) inkl. Zugangscode anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Qualifizierte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Bruttoauftragssumme,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Qualifizierte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Bruttoauftragssumme,
— Vorlage einer Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss von Sachversicherungen bzgl. der zur Leistungserbringung genutzten Anlage(n) sowie einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen genannten Deckungssummen im Auftragsfalle (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV),
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen (§ 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV),
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung,
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die EEE nachgewiesen wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sowie freiwillige Benennung der konkreten Unterauftragnehmer),
— Zusammenfassende, aussagekräftige Darstellung der vom AN vorgesehenen Art und Weise der ggf. arbeitsteiligen Leistungserbringung sowie der einzelnen Übernahme-, Transport-, Behandlungs- und Entsorgungsschritte („Konzept“) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, insb. genaue Bezeichnung des vorgesehenen Übernahme-, Umschlags-, Behandlungs-, Verwertungs- und Beseitigungsortes der Abfälle sowie der Genehmigungssituation.
a) Für Los 2 hat der Bieter ausdrücklich zuzusichern und eingehender zu beschreiben, dass/wie er mindestens 20 000 Mg Bioabfälle pro Jahr vergärt;
b) Soweit der Bieter für Los 1 anbietet, mind. 8 Gew.-% der Inputmenge zu recyceln und/oder mind. 30 Gew.-% zu Ersatzbrennstoffen zu verarbeiten und energetisch zu verwerten, so hat er dieses Verfahren ausdrücklich zuzusichern und in dem Konzept eingehend zu beschreiben;
c) Soweit der Bieter für Los 3 anbietet, mind. 30 Gew.-% der Inputmenge zu Holzhackschnitzeln aufzubereiten und thermisch zu verwerten, so hat er dieses Verfahren ausdrücklich zuzusichern und in dem Konzept eingehend zu beschreiben.
— Referenzangaben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen,
— Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (§ 56 KrWG) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen,
— Nachweise, die die tatsächliche Verfügbarkeit der zur Leistungserbringung vorgesehenen Anlage(n) mit genügend freien Kapazitäten ab 1.1.2021 sowie über die gesamte Vertragslaufzeit belegen. Mind. muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots ein Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG bezogen auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der zur Leistungserbringung vorgesehenen Anlage(n) vorgelegt und dargestellt sowie zugesichert werden, dass der Regelbetrieb bis spätestens zum 30.11.2020 aufgenommen werden wird. Daneben ist nachzuweisen, dass für die in der Leistungsbeschreibung genannte Höchstabfallmenge Zusicherungsmengen im Rahmen eines Ausfallverbundes existieren,
— Benennung der eingesetzten Projektleiter und vorgesehenen Vertretungen, inkl. Ausführungen hins. der jeweiligen persönlichen Erfahrung zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und einer Abfallumschlaganlage (Lose 1, 2 und 3) bzw. zum Betrieb einer Schadstoffsammelstelle, eines Wertstoffhofs und einer Abfallannahmestelle gemäß ElektroG (Los 4).
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Benennung der noch nicht im Angebot konkret angegebenen Unterauftragnehmer,
— Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Genehmigungsbescheid oder vergleichbare Dokumente (ggf. in Auszügen) für die vorgesehene(n) Behandlungs-/Verwertungs-/Beseitigungs-/Umschlaganlage(n) bzw. für den vorgesehenen Kleinanlieferplatz, inkl. Übergabestelle gemäß ElektroG,
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung,
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die EEE nachgewiesen wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Für die Lose 1, 2 und 3 sind jeweils mindestens 3 Referenzen anzugeben; für Los 4 ist jeweils mindestens eine Referenz für den Betrieb eines...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Für die Lose 1, 2 und 3 sind jeweils mindestens 3 Referenzen anzugeben; für Los 4 ist jeweils mindestens eine Referenz für den Betrieb eines Wertstoffhofes, für den Betrieb einer Schadstoffsammelstelle und für den Betrieb einer Übergabestelle gemäß ElektroG anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— ggf. Verpflichtungserklärung, dass...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— ggf. Verpflichtungserklärung, dass die eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge mind. Euro-Norm 6c bzw. 6d-TEMP und die schweren mind. Euro-VI-Norm erfüllen,
— ggf. Nachweis der Transportentfernung zwischen Übernahmeort und dem Ort der Erstbehandlung/-verwertung (maps.google.de) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Ferner sind insb. folgende besondere Vertragsbedingungen vorgesehen:
— der AN hält die Vorgaben des TVgG-NRW ein (§ 2 Abs. 6 TVgG-NRW),
— die Übernahme der Abfälle erfolgt in einem vom AG vorgegebenen Gebiet (Kernbereich), welches in den Vergabeunterlagen näher bestimmt wird,
— der AN übergibt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 % der Bruttoauftragssumme.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 242-552798
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-12
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“An der Öffnung der Angebote nehmen nach Maßgabe von § 55 VgV mind. 2 Vertreter des AG teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.”
“Das Angebot muss vollständig sein. Einzureichen sind das ausgefüllte Angebotsschreiben – insb. müssen die abgefragten Preise enthalten sein - und sämtliche...”
Das Angebot muss vollständig sein. Einzureichen sind das ausgefüllte Angebotsschreiben – insb. müssen die abgefragten Preise enthalten sein - und sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, 5 VgV).
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen.
Hinweise zur Einreichung der in Abschnitt III. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise:
— die Einreichung des Angebots nebst Anlagen sowie die gesamte Kommunikation erfolgen ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland,
— es wird empfohlen, soweit vorhanden, für die abgefragten Erklärungen, Angaben und Nachweise die zur Verfügung gestellten Formulare zu nutzen. Dem Bieter steht es frei, statt der Formulare gleichwertige Nachweise beizufügen; in diesem Fall müssen die Nachweise und Angaben jedenfalls inhaltlich den Vorgaben der Vergabeunterlagen entsprechen,
— Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und ggf. eine amtliche anerkannte Übersetzung der jeweiligen Erklärungen beizufügen,
— das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu belegen. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise (§ 56 Abs. 2, 4 VgV) max. eine Frist von 7 Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle, ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle weist daraufhin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (AEntG), § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie § 21 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird. Daneben wird die Vergabestelle nach Maßgabe von § 8 Abs. 1 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW (KorruptionsbG) vor Absendung der Mitteilungen an die nicht berücksichtigten Bieter für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Vergaberegister bei der Informationsstelle des Finanzministeriums des Landes NRW für Vergabeausschlüsse anfordern.
Die Vergabeunterlagen stehen nur online über die unter Punkt I.3) genannte Internetadresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt.
Antworten auf Bieteranfragen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingestellt und können bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens dort eingesehen werden. Alle Bieter müssen sich selbständig informieren, ob die Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob der AG Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Sie tragen das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUY3D2
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist (§ 182 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
Quelle: OJS 2019/S 043-098212 (2019-02-26)
Ergänzende Angaben (2019-06-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 043-098212
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-06-12 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-28 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-12 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-28 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2019/S 107-261813 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Rest-, Sperr-,...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Rest-, Sperr-, Infrastruktur-, gemischten Bau- und Abbruch- sowie Gewerbeabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 88 500 Mg und 114 500 Mg.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Bioabfälle mit einer Menge...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Bioabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 52 000 Mg und 67 500 Mg. Die Bioabfälle sind mit einer Menge von mindestens 20 000 Mg pro Jahr vor einer anderweitigen stofflichen Verwertung einer Vergärung zuzuführen (Kaskadennutzung).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle mit einer Menge...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 6 500 Mg und 12 000 Mg.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes für haushaltsübliche Abfälle, inkl. stationärer Schadstoffsammelstelle (kurz:...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes für haushaltsübliche Abfälle, inkl. stationärer Schadstoffsammelstelle (kurz: Kleinanlieferplatz) sowie einer Sammel- und Übergabestelle für elektrische und elektronische Altgeräte gemäß ElektroG durch den AN in einem vom AG festgelegten Gebiet. Dort hat die Übernahme der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen haushaltsüblichen Abfälle, inkl. Schadstoffe sowie elektrischen und elektronischen Altgeräte, die in kleineren Mengen von Haushalten und Gewerbetreibenden selbst angeliefert werden (kurz: Kleinanlieferungen), sowie die Übernahme der durch die kreisangehörigen Städte in ihren Stadtgebieten eingesammelten und angelieferten elektrischen und elektronischen Altgeräte mit einer Menge von jährlich etwa 3 900 Mg zu erfolgen. Der AN hat die Bereitstellung der übernommenen elektrischen und elektronischen Altgeräte zur Abholung in durch die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigten bereitgestellten Containern im Sinne von § 14 ElektroG sowie die Entsorgung der übrigen Abfälle, die nicht dem ElektroG unterfallen, als Leistung zu erbringen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 043-098212
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Rest-, Sperr-, Infrastruktur-, gemischtem Bau- und Abbruch- sowie Gewerbeabfall”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 20-22
Postort: Köln
Postleitzahl: 50769
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfall
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reterra Service GmbH
Postanschrift: Seestraße 2a
Postort: Erftstadt
Postleitzahl: 50374
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Übernahme und Verwertung von Grünabfall
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Kleinanlieferungen inkl. Betrieb einer Übergabestelle gemäß ElektroG” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziff. II.1.7 als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziff. II.1.7 als Gesamtwert der Beschaffung 1,00 EUR und unter Ziff. V.2.4. als Auftragswert 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUY83V
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 010-020082 (2020-01-14)