Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5 000 – 7 000 Mg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-14.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband A. R. T.
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 651 / 9491-5060📞
E-Mail: vergabe@art-trier.de📧
Fax: +49 651 / 9491-8005 📠
Region: Trier🏙️
URL: www.art-trier.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E79868283🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Entsorgung von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5...”
Kurze Beschreibung
Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5 000 – 7 000 Mg.
1️⃣
Ort der Leistung: Vulkaneifel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Walsdorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5 000 – 7 000 Mg. Die Anlieferung der Abfälle an der angebotenen Entsorgungsanlage (ab Umschlaganlage Walsdorf im Landkreis Vulkaneifel) erfolgt durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten. Die Anlieferung erfolgt durch Sattelauflieger.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf...”
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016 bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenz (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 03 01),
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenz (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 03 01),
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Entsorgungsanlage,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Referenzleistung (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 5 000 Mg Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einem zusammenhängenden Zeitraum...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Referenzleistung (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 5 000 Mg Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Die v.g. Referenzleistung muss in den letzten 3 Jahren vor der Absendung der Bekanntmachung erbracht worden sein und ist durch eine Auflistung des Auftraggebers mit jeweiliger Angabe der jeweiligen Mengen und
Beauftragungszeiträume nachzuweisen.
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Entsorgungsanlage. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und besondere vertragliche Bedingungen) beigefügten Musters beinhalten. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG),
— Verpflichtungserklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-15
11:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 055-127189 (2019-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband A.R.T.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5...”
Kurze Beschreibung
Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5 000-7 000 Mg.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01), Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst eine Spanne von 5 000-7 000 Mg. Die Anlieferung der Abfälle an der angebotenen Entsorgungsanlage (ab Umschlaganlage Walsdorf im Landkreis Vulkaneifel) erfolgt durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten. Die Anlieferung erfolgt durch Sattelauflieger.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 055-127189
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Übernahme und Entsorgung von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Wie in der Vorbemerkung zu den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen ausgeführt wurde, hatten wir die Vergabe der ausgeschriebenen Verwertungsleistungen...”
Wie in der Vorbemerkung zu den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen ausgeführt wurde, hatten wir die Vergabe der ausgeschriebenen Verwertungsleistungen aufgrund der anstehenden Umbauarbeiten unserer MBT-Anlage in Mertesdorf eingeleitet. Aufgrund des bisher vorgesehenen Zeitplans der Bauarbeiten mussten wir davon ausgehen, in diesem Zeitraum die ausgeschriebenen Mengen nicht selbst behandeln zu können. Da die behördliche Genehmigung der Baumaßnahmen völlig unerwartet nunmehr bereits Ende März 2019 erteilt wurde, können die Arbeiten allerdings so entzerrt werden, dass zum 1.7.2019 die vollständige Kapazität der Anlage zur Verfügung stehen wird. Wir sehen uns daher aufgrund unserer Pflicht zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den uns anvertrauten Gebühren gehalten, der – wider Erwarten nun doch möglichen – Verwertung der Abfälle in der eigenen Anlage den Vorzug gegenüber einer Beauftragung Dritter zu geben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 069-162774 (2019-04-03)