Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Geeignete vergleichbare Referenzen betr. Übernahme und Transport von Bioabfall in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten mit folgenden Angaben:
—— Kurzbeschreibung der Leistung,
—— Auftragsumfang [Mg/a],
—— Auftragszeitraum,
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner inkl. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Mindestanforderung:
Eine geeignete vergleichbare Referenz betr. Übernahme und Transport von Bioabfall mit in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten entsprechend den vorgenannten Anforderungen.
— Geeignete vergleichbare Referenzen betr. Verwertung von Bioabfall eines Auftragsumfangs von mindestens 2 000 Mg/a) in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten mit folgenden Angaben:
—— Kurzbeschreibung der Leistung,
—— Auftragsumfang [Mg/a],
—— Auftragszeitraum,
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner inkl. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Mindestanforderung:
Eine geeignete vergleichbare Referenz betr. Verwertung von Bioabfall eines Auftragsumfangs von mindestens 2 000 Mg/a mit in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten entsprechend den vorgenannten Anforderungen.
— Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung beachtet und eingehalten werden sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
— Eigenerklärung, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie Verwertung von Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen,
— Eigenerklärung, dass für den Transport von Bioabfall ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Schadstoffklasse gemäß Euro 6 Norm einhalten,
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind,
— Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, einschließlich detaillierte Darstellung zu folgenden Punkten:
—— Übernahme und Transport von Bioabfall von der Übergabestelle zur Verwertungseinrichtung,
—— Ablauf des Verfahrens der Bioabfallverwertung.
Bei Vergärungsanlagen mit Erläuterung insbesondere folgender Punkte:
— Annahme,
— Aufbereitung (wenn vorhanden eingehauste Bereiche),
— Fermentationsverfahren (kontinuierlich, diskontinuierlich, eingehauste Bereiche; Abluftreinigung),
— Zwischenlagerstätte für festen und flüssigen Gärrest,
— Verwertungsweg des festen und/oder flüssigen Gärrests bzw. falls vorhanden Überschusswasserverwertung und/oder -entsorgung.
Bei Kompostieranlagen mit Erläuterung insbesondere folgender Punkte:
— Annahme,
— Aufbereitung (wenn vorhanden eingehauste Bereiche),
— Beschreibung der Haupt- bzw. Intensivrotte,
— Beschreibung der Nachrotte,
— Beschreibung Verwertungsweg des erzeugten Kompostes.