Die Stadtdienste Schwabach GmbH ist eine Tochter der Städtische Werke GmbH, die 100 % ein Unternehmen der Stadt Schwabach ist. Die Stadt Schwabach hat die Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe von u. a. Bioabfall im Stadtgebiet auf die Stadtdienste Schwabach GmbH übertragen. Die Stadtdienste Schwabach GmbH beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 1.1.2020 für fünf Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr neu zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Stadtdienste Schwabach GmbH ist eine Tochter der Städtische Werke GmbH, die 100 % ein Unternehmen der Stadt Schwabach ist. Die Stadt Schwabach hat die Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe von u. a. Bioabfall im Stadtgebiet auf die Stadtdienste Schwabach GmbH übertragen. Die Stadtdienste Schwabach GmbH beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 1.1.2020 für fünf Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr neu zu vergeben.
Die Stadtdienste Schwabach GmbH ist eine Tochter der Städtische Werke GmbH, die 100 % ein Unternehmen der Stadt Schwabach ist. Die Stadt Schwabach hat die Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe von u. a. Bioabfall im Stadtgebiet auf die Stadtdienste Schwabach GmbH übertragen. Die Stadtdienste Schwabach GmbH beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 1.1.2020 für fünf Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr neu zu vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-28 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 102-247591
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber hat Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter für die Angebotsabgabe erstellt, die er unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link zur Verfügung stellt;
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/Bietergemeinschaften;
3) Das Angebot hat die in der Bekanntmachung, konkretisiert in Vergabeunterlagen sowie in den Anlagen hierzu geforderten Unterlagen zu enthalten und ist rechtzeitig sowie formgerecht einzureichen;
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10.00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Alle rechtzeitig eingegangen Rückfragen werden in Textform an die bei der Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe angegebenen Adresse beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Vergabe- und Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
1) Der Auftraggeber hat Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter für die Angebotsabgabe erstellt, die er unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link zur Verfügung stellt;
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/Bietergemeinschaften;
3) Das Angebot hat die in der Bekanntmachung, konkretisiert in Vergabeunterlagen sowie in den Anlagen hierzu geforderten Unterlagen zu enthalten und ist rechtzeitig sowie formgerecht einzureichen;
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10.00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Alle rechtzeitig eingegangen Rückfragen werden in Textform an die bei der Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe angegebenen Adresse beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Vergabe- und Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Stadt Schwabach wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Schwabach regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer übernommen werden. Der Bieter stellt die Übernahmestelle bzw. nutzt die Übergabestelle/Umladestation des Auftraggebers, wo die Bioabfälle entladen und vom Auftraggeber in die vom Auftragnehmer zu stellenden Container verladen werden können.
In der Stadt Schwabach wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Schwabach regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer übernommen werden. Der Bieter stellt die Übernahmestelle bzw. nutzt die Übergabestelle/Umladestation des Auftraggebers, wo die Bioabfälle entladen und vom Auftraggeber in die vom Auftragnehmer zu stellenden Container verladen werden können.
Für die Übernahme und die Verwertung des Bioabfalls der Stadt Schwabach ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Einrichtung einer Übernahmestelle oder Nutzung der Umladestation des Auftraggebers als Übernahmestelle. Bei Nutzung der Umladestation des Auftraggebers, sind die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren,
— Einrichtung einer Übernahmestelle oder Nutzung der Umladestation des Auftraggebers als Übernahmestelle. Bei Nutzung der Umladestation des Auftraggebers, sind die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren,
— bei Bedarf Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage,
— Verwiegung/Massenfeststellung der Bioabfälle,
— die übernommenen Bioabfälle sind gemäß dem angebotenen Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln (in 2018: ca. 3 000 Mg),
— stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einmalig durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer um ein Jahr verlängern /Verlängerungsoption), d. h. vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 Die Erklärung muss spätestens 6 Monate vor dem Ende der o. g. Laufzeit erfolgen.
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einmalig durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer um ein Jahr verlängern /Verlängerungsoption), d. h. vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 Die Erklärung muss spätestens 6 Monate vor dem Ende der o. g. Laufzeit erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schwabach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen bei Eignungsleihe und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen bei Eignungsleihe und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Sofern keine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorliegt, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Sofern keine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorliegt, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen bei Eignungsleihe folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen bei Eignungsleihe folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
— Eigenerklärung über das Bestehen oder den verpflichtend vorgesehenen Abschluss nach Zuschlagserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme pro Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und der Aufrechterhaltung dieser Versicherung während der Vertragslaufzeit,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen oder den verpflichtend vorgesehenen Abschluss nach Zuschlagserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme pro Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und der Aufrechterhaltung dieser Versicherung während der Vertragslaufzeit,
— Eigenerklärung des Bieters als Betreiber einer dem Umwelthaftungsgesetz unterfallenden Anlage, die zur Auftragserfüllung eingesetzt wird, über das Bestehen oder den verpflichtend vorgesehenen Abschluss nach Zuschlagserteilung einer Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe und der Aufrechterhaltung dieser Versicherung während der Vertragslaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bieters als Betreiber einer dem Umwelthaftungsgesetz unterfallenden Anlage, die zur Auftragserfüllung eingesetzt wird, über das Bestehen oder den verpflichtend vorgesehenen Abschluss nach Zuschlagserteilung einer Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe und der Aufrechterhaltung dieser Versicherung während der Vertragslaufzeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Geeignete vergleichbare Referenzen betr. Übernahme und Transport von Bioabfall in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten mit folgenden Angaben:
—— Kurzbeschreibung der Leistung,
—— Auftragsumfang [Mg/a],
—— Auftragszeitraum,
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner inkl. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Mindestanforderung:
Eine geeignete vergleichbare Referenz betr. Übernahme und Transport von Bioabfall mit in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten entsprechend den vorgenannten Anforderungen.
— Geeignete vergleichbare Referenzen betr. Verwertung von Bioabfall eines Auftragsumfangs von mindestens 2 000 Mg/a) in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten mit folgenden Angaben:
— Geeignete vergleichbare Referenzen betr. Verwertung von Bioabfall eines Auftragsumfangs von mindestens 2 000 Mg/a) in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten mit folgenden Angaben:
Eine geeignete vergleichbare Referenz betr. Verwertung von Bioabfall eines Auftragsumfangs von mindestens 2 000 Mg/a mit in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten entsprechend den vorgenannten Anforderungen.
Eine geeignete vergleichbare Referenz betr. Verwertung von Bioabfall eines Auftragsumfangs von mindestens 2 000 Mg/a mit in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten entsprechend den vorgenannten Anforderungen.
— Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung beachtet und eingehalten werden sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
— Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung beachtet und eingehalten werden sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
— Eigenerklärung, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie Verwertung von Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen,
— Eigenerklärung, dass für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie Verwertung von Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen,
— Eigenerklärung, dass für den Transport von Bioabfall ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Schadstoffklasse gemäß Euro 6 Norm einhalten,
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind,
— Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, einschließlich detaillierte Darstellung zu folgenden Punkten:
—— Übernahme und Transport von Bioabfall von der Übergabestelle zur Verwertungseinrichtung,
—— Ablauf des Verfahrens der Bioabfallverwertung.
Bei Vergärungsanlagen mit Erläuterung insbesondere folgender Punkte:
— Zwischenlagerstätte für festen und flüssigen Gärrest,
— Verwertungsweg des festen und/oder flüssigen Gärrests bzw. falls vorhanden Überschusswasserverwertung und/oder -entsorgung.
Bei Kompostieranlagen mit Erläuterung insbesondere folgender Punkte:
— Beschreibung der Haupt- bzw. Intensivrotte,
— Beschreibung der Nachrotte,
— Beschreibung Verwertungsweg des erzeugten Kompostes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1) Der Auftraggeber hat Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter für die Angebotsabgabe erstellt, die er unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link zur Verfügung stellt;
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/Bietergemeinschaften;
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/Bietergemeinschaften;
3) Das Angebot hat die in der Bekanntmachung, konkretisiert in Vergabeunterlagen sowie in den Anlagen hierzu geforderten Unterlagen zu enthalten und ist rechtzeitig sowie formgerecht einzureichen;
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10.00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10.00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Alle rechtzeitig eingegangen Rückfragen werden in Textform an die bei der Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe angegebenen Adresse beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Vergabe- und Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
Alle rechtzeitig eingegangen Rückfragen werden in Textform an die bei der Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe angegebenen Adresse beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Vergabe- und Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2019/S 102-247591 (2019-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtdienste Schwabach GmbH ist eine Tochter der Städtische Werke GmbH, die 100 % ein Unternehmen der Stadt Schwabach ist. Die Stadt Schwabach hat die Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe von u. a. Bioabfall im Stadtgebiet auf die Stadtdienste Schwabach GmbH übertragen. Die Stadtdienste Schwabach GmbH beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 1.1.2020 für 5 Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr neu zu vergeben.
Die Stadtdienste Schwabach GmbH ist eine Tochter der Städtische Werke GmbH, die 100 % ein Unternehmen der Stadt Schwabach ist. Die Stadt Schwabach hat die Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe von u. a. Bioabfall im Stadtgebiet auf die Stadtdienste Schwabach GmbH übertragen. Die Stadtdienste Schwabach GmbH beabsichtigen in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Schwabach zum 1.1.2020 für 5 Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr neu zu vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Der Auftraggeber hat Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter für die Angebotsabgabe erstellt, die er unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link zur Verfügung stellt.
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/ Bietergemeinschaften.
3) Das Angebot hat die in der Bekanntmachung, konkretisiert in Vergabeunterlagen sowie in den Anlagen hierzu geforderten Unterlagen zu enthalten und ist rechtzeitig sowie formgerecht einzureichen.
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/ von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden.
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/ Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10:00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Alle rechtzeitig eingegangen Rückfragen werden in Textform an die bei der Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe angegebenen Adresse beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Vergabe- und Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
1) Der Auftraggeber hat Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter für die Angebotsabgabe erstellt, die er unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link zur Verfügung stellt.
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/ Bietergemeinschaften.
3) Das Angebot hat die in der Bekanntmachung, konkretisiert in Vergabeunterlagen sowie in den Anlagen hierzu geforderten Unterlagen zu enthalten und ist rechtzeitig sowie formgerecht einzureichen.
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/ von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden.
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/ Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10:00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Alle rechtzeitig eingegangen Rückfragen werden in Textform an die bei der Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe angegebenen Adresse beantwortet. Fragen, die nicht zweifelsfrei nur einen Bewerber betreffen, und die hierauf erteilten Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Rückfragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Vergabe- und Kontaktstelle wird die Fragen soweit wie möglich gesammelt beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Stadt Schwabach wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Schwabach regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer übernommen werden. Der Bieter stellt die Übernahmestelle bzw. nutzt die Übergabestelle/ Umladestation des Auftraggebers, wo die Bioabfälle entladen und vom Auftraggeber in die vom Auftragnehmer zu stellenden Container verladen werden können.
In der Stadt Schwabach wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Schwabach regelmäßig entleert und an einer Übernahmestelle angeliefert, wo sie vom Auftragnehmer übernommen werden. Der Bieter stellt die Übernahmestelle bzw. nutzt die Übergabestelle/ Umladestation des Auftraggebers, wo die Bioabfälle entladen und vom Auftraggeber in die vom Auftragnehmer zu stellenden Container verladen werden können.
— Einrichtung einer Übernahmestelle oder Nutzung der Umladestation des Auftraggebers als Übernahmestelle. Bei Nutzung der Umladestation des Auftraggebers, sind die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren.
— Einrichtung einer Übernahmestelle oder Nutzung der Umladestation des Auftraggebers als Übernahmestelle. Bei Nutzung der Umladestation des Auftraggebers, sind die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren.
— Bei Bedarf Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage,
— Verwiegung/ Massenfeststellung der Bioabfälle,
— Die übernommenen Bioabfälle sind gemäß dem angebotenen Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln (in 2018: ca.3 000 Mg),
— Stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und
Mengenänderungen im Rahmen der unter Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfahrenskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Kompostes/ der Gärreste
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 Punkte
Preis (Gewichtung): 70 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-01 📅
Name: T+E Humuswerk GmbH
Postort: Bechhofen
Land: Deutschland 🇩🇪 Ansbach, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schwabach, Referat für Stadtplanung und Bauwesen - Vergabestelle, Albrecht-Achilles-Str. 6/8, 91126 Schwabach
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber hat Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter für die Angebotsabgabe erstellt, die er unter dem in Abschnitt I.3) genannten Link zur Verfügung stellt.
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/ Bietergemeinschaften.
2) Die Anforderungen an die Angebote und die Leistung ergeben sich aus der Gesamtheit dieser Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere auch die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bieter/ Bietergemeinschaften.
3) Das Angebot hat die in der Bekanntmachung, konkretisiert in Vergabeunterlagen sowie in den Anlagen hierzu geforderten Unterlagen zu enthalten und ist rechtzeitig sowie formgerecht einzureichen.
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/ von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden.
4) Die als Anlagen 1 bis 3 und 8 bis 10 zu den Bewerbungsbedingungen beigefügten Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung der als Anlagen 4 bis 6 beigefügten Formblätter betreffend die Eignungskriterien ist nicht verpflichtend. Es wird aber auch um die Verwendung dieser Formblätter gebeten. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter/ von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Anlagen beigefügt werden.
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/ Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
5) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter/ Bietergemeinschaften Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist der Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung des Angebots in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon mündlich gegeben hat. Im Zweifelsfall haben dabei die Angaben in der Bekanntmachung Vorrang vor den Angaben in den Vergabeunterlagen.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10:00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe in deutscher Sprache an die Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 17.6.2019, 10:00 Uhr zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2019/S 218-535718 (2019-11-08)