Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs.1 VgV i.V.m. §§ 123,124GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der UAN bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/MitgliedsderBG/UAN kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/Mitglied der BG/UAN nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/Mitglieds der BG/UAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/UAN seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 29 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des StGB(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs.2 Nr. 2 des StGB zu begehen, § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse
Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.