Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) an einer Übergabestelle im Vogtlandkreis, den Transport der übernommenen PPK-Mengen zu einer oder mehreren anzubietenden Verwertungsanlage(n) sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Mengen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. Es handelt sich um PPK aus privaten Haushalten und haushaltsähnlichem Gewerbe im Vogtlandkreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: PPK 01/2019 EU
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) an einer Übergabestelle im Vogtlandkreis, den Transport der...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) an einer Übergabestelle im Vogtlandkreis, den Transport der übernommenen PPK-Mengen zu einer oder mehreren anzubietenden Verwertungsanlage(n) sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Mengen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. Es handelt sich um PPK aus privaten Haushalten und haushaltsähnlichem Gewerbe im Vogtlandkreis.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-18 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 034-076930
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
“Am Öffnungsverfahren nehmen Vertreter und Berater des Auftraggebers teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2019/S 034-076930 (2019-02-14)