Übernahme und Verwertung von PPK aus der Landeshauptstadt Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb

Übernahme und Verwertung von Pappe, Papier und Kartonagen aus der Landeshauptstadt Magdeburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-03 Auftragsbekanntmachung
2019-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: SAB 101/19
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Pappe, Papier und Kartonagen aus der Landeshauptstadt Magdeburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Sternstraße 13
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de/sab 🌏
E-Mail: i.primas@sab.magdeburg.de 📧
Fax: +49 391-5404605 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248341 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248341 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-08 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 069-162476
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Dem Angebot ist die Beschreibung der Übernahmestelle über die örtlichen Gegebenheiten und technologischen Abläufe sowie ein Übersichtsplan der Übernahmestelle beizufügen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übernahme der im Rahmen der kommunalen Sammlung erfassten Gesamtmengen an PPK an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle,
— Verwertung des kommunalen Anteils an PPK sowie des Anteils an Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an Systembetreiber erfolgt), einschließlich des ggf. erforderlichen Transports zur Verwertungsanlage,
— Bereitstellung des Anteils an Verkaufsverpackungen, welcher an die Systembetreiber physisch übergeben wird, zum Abtransport.
Die angelieferte Gesamtmenge beträgt 13 000 t/a.
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Verlängerungen:
— Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2023 (1 Jahr) (im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber),
— Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2024 (1 Jahr) (im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer).
Zusätzliche Informationen:
Dem Angebot ist die Beschreibung der Übernahmestelle über die örtlichen Gegebenheiten und technologischen Abläufe sowie ein Übersichtsplan der Übernahmestelle beizufügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) für das Unternehmen, die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
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Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, die Nachweise auch in Bezug auf den Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung zur Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von den vorgesehenen Unterauftragnehmern nachzureichen. Im Falle der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
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Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 1.9.2018 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen). Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (ggf. vorläufig).
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2016, 2017 und 2018 (ggf. vorläufig) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/-umfang, -ort, Auftragswert netto pro Jahr:
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–– Referenzen für das Sortieren von PPK in einer Sortieranlage insgesamt mindestens 5 000 t/a (falls Sortierung geplant),
–– Referenzen für das Verwerten von PPK in einer Papierfabrik, insgesamt mindestens 5 000 t/a.
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AVV 150101) sowie Papier und Pappe (AVV 200101) sowie für die Tätigkeiten:
— Lagern und/oder Behandeln und/oder Verwerten von Papier und Pappe für die vorgesehene Übernahmestelle,
— Befördern,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern für die vorgesehene(n) Sortieranlage(n) – falls Sortierung geplant ist.
Sofern der Standort der Übernahmestelle bzw. der Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt eine Genehmigung/Genehmigungsantrag (dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften). Vom Bieter ist sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt.
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Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten als ausreichender Nachweis.
Weiterhin ist für die Übernahmestelle mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis über die Lagerkapazität von 100 t für die Lagerung des Altpapiers aus diesem Vertrag beizubringen.
Mindeststandards:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist
vom Auftraggeber der Referenzleistung eine ausgestellte oder bestätigte Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung/ der Genehmigungsantrag nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann nicht erforderlich.
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Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragung werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
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Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Fall der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
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Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. Genehmigung muss zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1 Mio. EUR; Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR ist erforderlich und dem Auftraggeber nachzuweisen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch jeweils für Nachunternehmer) und die Forderungen zum Nachunternehmereinsatz gemäß LVG LSA einzuhalten.
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Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, der Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch jeweils eine unterzeichnete Ausfertigung der Nachunternehmererklärung) und zum Nachunternehmereinsatz nachzureichen.
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Die o. g. Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=248341 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: 39104 Magdeburg
Telefon: +49 391-6230446 📞
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2019/S 069-162476 (2019-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 202-492340
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 069-162476
ABl. S-Ausgabe: 202

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Transportkosten

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH
Postort: Landsberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Burgenlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 06112, 39104
Quelle: OJS 2019/S 202-492340 (2019-10-15)