Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2016 bis 2018 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Die Vergabestelle weist nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV darauf hin, dass auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2008 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 500, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2016 bis 2018, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV darauf hin, dass auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2008 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. - (Wichtung 60 %).
Referenzprojekte, die vor 2008 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzprojekte ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Für die maximale Bewertung sollte jedes der 3 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme zur Neugestaltung von Freianlagen,
— Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
— Der technische Anspruch des Referenzprojekts ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme (Neugestaltung der Freianlagen eines Schulgebäudes) vergleichbar oder höherwertig,
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 500) ≥ 0,8 Mio. EUR brutto),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 39 HOAI) erbracht,
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtprojektkosten (Kgr. 500, DIN 276) brutto,
— beauftragte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.