Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß...”
Titel
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI
Z6 / 7012-18
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil und stellt im Rahmender AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse“ die Ergebnisse des Messprogramms für den bestimmungsgemäßen Betrieb vor. Der Auftragnehmer darf derzeit nicht mit Umweltüberwachungsmessungen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig sein und während der Aufgabenwahrnehmung al sunabhängige Messstelle keine Aufträge der BGE annehmen.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
Die Messprogramme und die Gliederung der abzugebenden Berichte haben den Vorgaben der REI zu genügen und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Vorerst sollen die Programme über einen Zeitraum von sechs Jahren durchgeführt werden. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB In Form einer Eigenerklärung zu erklären.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Bieters, bei Bietergemeinschaft auch die vorgesehene Aufgabenteilung,
— Gesamtzahl der fest angestellten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Bieters, bei Bietergemeinschaft auch die vorgesehene Aufgabenteilung,
— Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Gesamtzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (jeweils bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand und umgerechnet in Vollzeitstellen),
— Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Zeitraumes, der evtl.beteiligten Partner, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Branche, des Anwendungsbereichs sowie des Rechnungswertes, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— der Bieter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert,
— Nachweis der personellen Ausrüstung (Kapazität),
— es sind mindestens drei Referenzen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— der Bieter ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert,
— Nachweis der personellen Ausrüstung (Kapazität),
— es sind mindestens drei Referenzen über Aufträge einzureichen, die nach Art und Umfang mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind und bei mindestens 2 verschiedenen Kunden des Bietersdurchge führt wurden. Die Referenzen sollen enthalten: Projektname/-bezeichnung, Auftraggeber und ein Ansprechpartner des Auftraggebers, Leistungsumfang, Leistungsinhalt, Leistungszeit in Mannstunden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-26
12:00 📅
Ergänzende Angaben (2019-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß...”
Kurze Beschreibung
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- undImmissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 015-031523
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige...”
Text
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in
Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil und stellt im Rahmender AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse“ die Ergebnisse des Messprogramms für den bestimmungsgemäßen Betrieb vor. Der Auftragnehmer darf derzeit nicht mit Umweltüberwachungsmessungen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig sein und während der Aufgabenwahrnehmung al sunabhängige Messstelle keine Aufträge der BGE annehmen.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
Die Messprogramme und die Gliederung der abzugebenden Berichte haben den Vorgaben der REI zu genügen und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Vorerst sollen die Programme über einen Zeitraum von sechs Jahren durchgeführt werden. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige...”
Text
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil und stellt im Rahmen der AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse“ die Ergebnisse des Messprogramms für den bestimmungsgemäßen Betrieb vor.
Die tatsächliche Unabhängigkeit des BfE bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist sicherzustellen. Daher werden zur Vergabe nur solche Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, die diese Unabhängigkeit aufgrund ihrer persönlichen und rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die zur Vergabe anstehenden Leistungen nicht beeinträchtigen (Interessenkollision). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Aufträge von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen können, nicht anzunehmen. Eventuelle Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des BfE. Der Auftragnehmer darf nicht an Leistungen für die Organisationen beteiligt sein, die seine Unabhängigkeit in Bezug auf die hier durchzuführenden Arbeiten in Frage stellen.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
Die Messprogramme und die Gliederung der abzugebenden Berichte haben den Vorgaben der REI zu genügen und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Vorerst sollen die Programme über einen Zeitraum von 6 Jahren durchgeführt werden. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-11 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-05-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-06-27 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-03-11 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 039-088794 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß...”
Titel
Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.
Z6 / 7012-18
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 143 340 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BfE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- undImmissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um die Schachtanlage Asse II mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil und stellt im Rahmender AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse“ die Ergebnisse des Messprogramms für denbestimmungsgemäßen Betrieb vor.
Die tatsächliche Unabhängigkeit des BfE bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist sicherzustellen. Daher werden zur Vergabe nur solche Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, die diese Unabhängigkeit aufgrund ihrer persönlichen und rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die zur Vergabe anstehenden Leistungen nicht beeinträchtigen (Interessenkollision). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Aufträge von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen können, nicht anzunehmen. Eventuelle Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des BfE. Der Auftragnehmer darf nicht an Leistungen für die Organisationen beteiligt sein, die seine Unabhängigkeit in Bezug auf die hier durchzuführenden Arbeiten in Frage stellen.
Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser gemäß den Vorgaben der REI für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall.
Die Messprogramme und die Gliederung der abzugebenden Berichte haben den Vorgaben der REI zu genügenund sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Vorerst sollen die Programme über einen Zeitraum von 6 Jahren durchgeführt werden. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 015-031523
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z6 / 7012-18
Titel:
“Überwachung des Betriebes der Schachtanlage Asse II: Immissionsmessungen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II durch eine unabhängige Messstelle gemäß REI.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IAF – Radioökologie GmbH
Postort: Radeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 143 340 💰
Quelle: OJS 2019/S 115-283187 (2019-06-17)