Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Gesellschaftskapital (Anlage 6),
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— des Gesamtumsatzes des Unternehmens,
— des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz). (Anlage 6),
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 1 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) EUR betragen. (Anlage 6),
— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat. (Anlage 6),
— Eigenerklärung „Keine Ausschlussgründe vom Verfahren“ gemäß nachfolgendem Wortlaut. Der Wortlaut entspricht § 124 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie [RL 2014/24/EU] und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder. (Anlage 7)
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, wenn:
1) Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
2) Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
3) Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden;
4) Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5) Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann;
6) Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann;
7) Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8) Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9) Das Unternehmen:
a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) Fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen …