Ultraschnelles Hochleistungs-Lasersystem
Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Kauf eines ultraschnellen Hochleistungs-Lasersystems mit Erweiterung des bestehenden optisch-parametrischen Verstärkersystems.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-17.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-09-17 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-11-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Referenznummer: POLY_2019_0006
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Postanschrift: Ackermannweg 10
Postleitzahl: 55128
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpip-mainz.mpg.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@mpip-mainz.mpg.de 📧
Telefon: +49 6131-379409 📞
Fax: +49 6131-379588 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d3a559486-7234929dfda898b 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Datum des Beginns: 2020-03-31 📅
Datum des Endes: 2020-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-442420
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:58
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.mpip-mainz.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d3a559486-7234929dfda898b 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 182-442420 (2019-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Referenznummer: POLY_2019_0006
Kurze Beschreibung:
Kauf eines ultraschnellen Hochleistungs-Lasersystems mit Erweiterung des bestehenden optisch-parametrischen Verstärkersystems.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Postanschrift: Ackermannweg 10
Postleitzahl: 55128
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpip-mainz.mpg.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@mpip-mainz.mpg.de 📧
Telefon: +49 6131-379409 📞
Fax: +49 6131-379588 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d3a559486-7234929dfda898b 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Datum des Beginns: 2020-03-31 📅
Datum des Endes: 2020-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-442420
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Ackermannweg 10, in 55128 Mainz beabsichtigt den Kauf eines ultraschnellen Hochleistungs-Lasersystems. Diese Anschaffung beinhaltet auch die technische Erweiterung eines bestehenden, optisch-parametrischen Verstärkers. Der Kauf des Lasersystems ersetzt ein bestehendes Lasersystem, welches zur zeitaufgelösten ultraschnellen Spektroskopie an Polymeren dient. Das zu beschaffende System generiert und verstärkt die dazu benötigten ultrakurzen Laserimpulse und besteht aus einem betriebsfertigen Lasersystem, welches einen Impflaser (Seed) mit angeschlossenem Verstärkersystem, einen technisch angepassten optisch-parametrischen Verstärker, sowie ein Luft-Wasser Kühlaggregat und einen Steuerrechner mit Steuerungssoftware beinhaltet. Im Kauf enthalten sind ferner eine vollständige Dokumentation, die Installation, die technische Abnahme und eine ausführliche Einweisung in englischer Sprache.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Ackermannweg 10
55128 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig sind gemäß § 121 GWB. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die nachfolgenden Belege mit seinem Angebot zu erbringen bzw. die geforderten Erläuterungen in seinem Angebot zu erbringen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
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Gemäß § 48 Abs. 3 VgV akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch als vorläufigen Beleg der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten. (Anlage 6),
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— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister:
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (Anlage 6),
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— Erklärung bzgl. Ausschlussgründe vom Verfahren (Anlage 7).
Der Wortlaut entspricht § 123 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie [RL 2014/24/EU] und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder.
Keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden:
1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
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3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Gesellschaftskapital (Anlage 6),
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— des Gesamtumsatzes des Unternehmens,
— des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz). (Anlage 6),
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält.
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 1 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) EUR betragen. (Anlage 6),
— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat. (Anlage 6),
— Eigenerklärung „Keine Ausschlussgründe vom Verfahren“ gemäß nachfolgendem Wortlaut. Der Wortlaut entspricht § 124 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie [RL 2014/24/EU] und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder. (Anlage 7)
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Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, wenn:
1) Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
2) Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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3) Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden;
4) Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5) Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann;
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6) Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann;
7) Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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8) Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9) Das Unternehmen:
a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) Fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen …
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über in Art und Umfang gleichwertige Aufträge, jeweils mit Angabe der Ansprechpartner bei diesen Referenzunternehmen und des Auftragswertes. (Anlage 9),
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen. Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001). (Anlage 6)
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:58
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.mpip-mainz.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d3a559486-7234929dfda898b 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 182-442420 (2019-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd für das Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-537300
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 182-442420
ABl. S-Ausgabe: 219
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB VI)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-08 📅
Name: Coherent Europe B.V
Postanschrift: Smart Business Park, Kanaalweg 18A
Postort: KL Utrecht
Postleitzahl: 3526
Land: Niederlande 🇳🇱
Telefon: +49 6071-968204 📞
Land: Utrecht 🏙️
Internetadresse: www.coherent.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Mathias Manderscheid
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89-21762411 📞
Fax: +49 89-21762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 219-537300 (2019-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Ackermannweg 10, in 55128 Mainz kauft ein ultraschnelles Hochleistungs-Lasersystems. Diese Anschaffung beinhaltet auch die technische Erweiterung eines bestehenden, optisch-parametrischen Verstärkers. Der Kauf des Lasersystems ersetzt ein bestehendes Lasersystem, welches zur zeitaufgelösten ultraschnellen Spektroskopie an Polymeren dient. Das System generiert und verstärkt die dazu benötigten ultrakurzen Laserimpulse und besteht aus einem betriebsfertigen Lasersystem, welches einen Impflaser (Seed) mit angeschlossenem Verstärkersystem, einen technisch angepassten optisch-parametrischen Verstärker, sowie ein Luft-Wasser Kühlaggregat und einen Steuerrechner mit Steuerungssoftware beinhaltet. Im Kauf enthalten sind ferner eine vollständige Dokumentation, die Installation, die technische Abnahme und eine ausführliche Einweisung in englischer Sprache.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd für das Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-537300
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 182-442420
ABl. S-Ausgabe: 219
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB VI)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-08 📅
Name: Coherent Europe B.V
Postanschrift: Smart Business Park, Kanaalweg 18A
Postort: KL Utrecht
Postleitzahl: 3526
Land: Niederlande 🇳🇱
Telefon: +49 6071-968204 📞
Land: Utrecht 🏙️
Internetadresse: www.coherent.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Mathias Manderscheid
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89-21762411 📞
Fax: +49 89-21762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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