Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
Angaben zum Projektleiter:
— berufliche Befähigung,
— persönliche vergleichbare Referenzen (maximal 3) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanungen Verkehrsanlagen für Straßenbau und Ingenieurbauwerke für Entwässerungen (Lph. 1 bis 4).
Die Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.11.2012 und dem 31.10.2019 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Projektleiters,
— Projektnummer,
— Projektbezeichnung,
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift und Telefonnummer,
— Kurze Beschreibung des Projektes,
— Projektzeitraum,
— Art der Straßenbaumaßnahme,
— Baukosten brutto,
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen.
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
Angaben zum Bewerber:
— Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Objektplanungen Verkehrsanlagen für Straßenbau und Ingenieurbauwerke für Entwässerungen (Lph. 1 bis 4).
Die Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.11.2012 und dem 31.10.2019 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Bewerbers,
— Projektnummer,
— Projektbezeichnung,
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift und Telefonnummer,
— Kurze Beschreibung des Projektes,
— Projektzeitraum,
— Art der Straßenbaumaßnahme,
— Baukosten brutto,
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen.
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung – Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.