Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Planung ist der Umbau der denkmalgeschützten ehemaligen JVA in St. Ingbert, so dass das Bauwerk unter Berücksichtigung der geltenden Baubestimmungen als Musikschule genutzt werden kann.
Bei der ehemaligen JVA handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches 1882 als Amtsgerichtsgefängnis erbaut wurde. Es wird in der Saarländischen Denkmalliste als Einzeldenkmal geführt.
Alle Maßnahmen des Umbaus sind daher mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen.
Die ehemalige JVA in St. Ingbert muss zur weiteren Nutzung statisch ertüchtigt werden.
Der Planungsauftrag erstreckt sich in diesem Rahmen auf den Umbau des denkmalgeschützten Bauwerks mit der Neugestaltung der Musikschule.
Die Beauftragung des Generalplaners soll ab der Leistungsphase 4 HOAI erfolgen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits beauftragt worden. Der mit dem Denkmalamt vorabgestimmte Entwurf liegt bereits vor.
Im Besonderen beinhaltet dies auch:
– die brandschutztechnische Ertüchtigung des Altbestandes und
— die haustechnische Ertüchtigung des Altbestandes.
Bauzahlen des bestehenden Gebäudes:
— Bruttogrundfläche: 1 000 m ,
— Bruttorauminhalt: 4 250 m³.
Vorgesehene bauliche Maßnahmen:
— statische Ertüchtigung,
— brandschutztechnische Ertüchtigung,
— haustechnische Ertüchtigung,
— barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes,
— Neubau des Fluchttreppenhauses mit einem Aufzug,
— Trockenlegung der Kelleraußenwände.
Das Kostenbudget beträgt ca. 1,5 Mio. EUR ohne Baunebenkosten und ohne Mehrwertsteuer.
Zur Realisierung des Umbauvorhabens sucht die Stadt St. Ingbert einen Generalplaner ab Leistungsphase 4HOAI, welcher folgende Leistungsbereiche der HOAI abdeckt:
Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Abschnitt 2 Freianlagen Teil 4 Fachplanungen Abschnitt 1 Tragwerksplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung AHO Nr.17 Leistungen für den Brandschutz Es ist vorgesehen, dass die Genehmigungsplanung im November 2019 eingereicht wird.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Generalplanerleistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.