Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum städtischen Verwaltungsgebäude Bamberg

Stadt Bamberg/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle

Beschilderung – Wegeleitsystem

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-02-05)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bamberg/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 951871211 📞
E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de 📧
Fax: +49 951871957 📠
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d7626750-73c0-4bc8-83b6-3dd37fa12b9f 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d7626750-73c0-4bc8-83b6-3dd37fa12b9f 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum städtischen Verwaltungsgebäude Bamberg 6A-232-042/18”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau 📦
Kurze Beschreibung: Beschilderung – Wegeleitsystem

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderung 📦
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung: Beschilderung – Wegeleitsystem
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-08 📅
Datum des Endes: 2019-05-17 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme

Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe III 1.1; III 1.2; III 1.3
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-06 11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-06 11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Bamberg/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle Untere Sandstraße 34 96049 Bamberg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, (2) Verstöße gegen...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 028-061338 (2019-02-05)