Freianlagengestaltung — Pflasterarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles (hochbauseitige Sanierung mit einem Neubau). Im Zuge der Baumaßnahme Überarbeitung der kompletten Außenanlagen einschließlich des angrenzenden Straßenraums der Ludwigstraße im Vorbereich des Gebäudes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau, Erweiterung und Sanierung Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche Traunstein; Freianlagen Pflasterarbeiten Ludwigstraße”
Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Freianlagengestaltung — Pflasterarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles (hochbauseitige Sanierung mit einem Neubau). Im Zuge der...”
Kurze Beschreibung
Freianlagengestaltung — Pflasterarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles (hochbauseitige Sanierung mit einem Neubau). Im Zuge der Baumaßnahme Überarbeitung der kompletten Außenanlagen einschließlich des angrenzenden Straßenraums der Ludwigstraße im Vorbereich des Gebäudes.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten für Straßen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten für Fußwege📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83278 Traunstein, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“— Abbruch Bordsteine Granit ca. 190 m,
— Abbruch Granitkleinsteinbelag ca. 80 m,
— Abbruch Asphalt inkl. Tragschichten ca. 900 m,
— Abbruch Plattenbelag...”
Beschreibung der Beschaffung
— Abbruch Bordsteine Granit ca. 190 m,
— Abbruch Granitkleinsteinbelag ca. 80 m,
— Abbruch Asphalt inkl. Tragschichten ca. 900 m,
— Abbruch Plattenbelag Beton ca. 300 m,
— Bordsteine Naturstein inkl. Unterbau und Erdarbeiten ca. 190 m,
— Bodenbewegungen ca. 400 m,
— Natursteinbelag Granitgroßstein inkl. Tragschichten ca. 1 200 m,
— Betonplattenbelag inkl. Tragschichten ca. 60 m,
— Asphaltflächen ca. 20 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-06 📅
Datum des Endes: 2019-08-23 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Keine.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen in Deutschland führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen in Deutschland führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter:
http://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf oder https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-service.html und liegt den Auftragsunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III. 1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III. 1.1).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-11
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-11
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Große Kreisstadt Traunstein, Vergabestelle
Stadtplatz 39
83278 Traunstein
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich; zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Keine.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 005-005953 (2019-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-28) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83278 Traunstein
Deutschland
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 005-005953
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 065-150464 (2019-03-28)