Umbau, Erweiterung und Sanierung Kunst- und Kulturzentrum Klosterkirche Traunstein; Freianlagen Pflasterarbeiten Ludwigstraße

Große Kreisstadt Traunstein

Freianlagengestaltung — Pflasterarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles (hochbauseitige Sanierung mit einem Neubau). Im Zuge der Baumaßnahme Überarbeitung der kompletten Außenanlagen einschließlich des angrenzenden Straßenraums der Ludwigstraße im Vorbereich des Gebäudes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-04 Auftragsbekanntmachung
2019-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Kurze Beschreibung:
Freianlagengestaltung — Pflasterarbeiten zum Umbau eines denkmalgeschützten Klosterkirchenensembles (hochbauseitige Sanierung mit einem Neubau). Im Zuge der Baumaßnahme Überarbeitung der kompletten Außenanlagen einschließlich des angrenzenden Straßenraums der Ludwigstraße im Vorbereich des Gebäudes.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Traunstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Traunstein
Postanschrift: Stadtplatz 39
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.traunstein.de 🌏
E-Mail: susanne.eggerdinger@stadt-traunstein.de 📧
Telefon: +49 86165271 📞
Fax: +49 86165300 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=153541 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-08 📅
Datum des Beginns: 2019-05-06 📅
Datum des Endes: 2019-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 005-005953
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Keine.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abbruch Bordsteine Granit ca. 190 m,
— Abbruch Granitkleinsteinbelag ca. 80 m
— Abbruch Asphalt inkl. Tragschichten ca. 900 m
— Abbruch Plattenbelag Beton ca. 300 m
— Bordsteine Naturstein inkl. Unterbau und Erdarbeiten ca. 190 m,
— Bodenbewegungen ca. 400 m
— Natursteinbelag Granitgroßstein inkl. Tragschichten ca. 1 200 m
— Betonplattenbelag inkl. Tragschichten ca. 60 m
— Asphaltflächen ca. 20 m
Zusätzliche Informationen: Keine.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83278 Traunstein, Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen in Deutschland führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III. 1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III. 1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Große Kreisstadt Traunstein, Vergabestelle
Stadtplatz 39
83278 Traunstein
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich; zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.traunstein.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=153541 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 005-005953 (2019-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 065-150464
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 005-005953
ABl. S-Ausgabe: 65

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
83278 Traunstein
Deutschland

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 065-150464 (2019-03-28)