Das Fußballstadion in Magdeburg wird in großen Bereichen statisch-konstruktiv ertüchtigt und kapazitiv (um ca. 4 000 Besucherplätze) erweitert. Alle daraus resultierenden Anforderungen an Sicherheit, den Brandschutz (Fluchtwege etc) und Forderungen gemäß Stadionhandbuch bzw. Versammlungsstättenrichtlinie müssen umfänglich umgesetzt werden. Außerdem werden zusätzlich PKW-Stellplätze geschaffen. Zur Erlangung der Zweitligatauglichkeit wurden gemäß Medienrichtlinie konforme Umbauten und technische Anlagen geplant. Die Realisierung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgen in einzelnen Bauabschnitten. Zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahmen muss die Nutzung des Stadions gewährleistet sein und Veranstaltungen und Fußballspiele uneingeschränkt stattfinden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anstricharbeiten in Gebäuden
Referenznummer: 30-ZV-0080/19
Kurze Beschreibung:
Das Fußballstadion in Magdeburg wird in großen Bereichen statisch-konstruktiv ertüchtigt und kapazitiv (um ca. 4 000 Besucherplätze) erweitert. Alle daraus resultierenden Anforderungen an Sicherheit, den Brandschutz (Fluchtwege etc) und Forderungen gemäß Stadionhandbuch bzw. Versammlungsstättenrichtlinie müssen umfänglich umgesetzt werden. Außerdem werden zusätzlich PKW-Stellplätze geschaffen. Zur Erlangung der Zweitligatauglichkeit wurden gemäß Medienrichtlinie konforme Umbauten und technische Anlagen geplant. Die Realisierung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgen in einzelnen Bauabschnitten. Zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahmen muss die Nutzung des Stadions gewährleistet sein und Veranstaltungen und Fußballspiele uneingeschränkt stattfinden können.
Das Fußballstadion in Magdeburg wird in großen Bereichen statisch-konstruktiv ertüchtigt und kapazitiv (um ca. 4 000 Besucherplätze) erweitert. Alle daraus resultierenden Anforderungen an Sicherheit, den Brandschutz (Fluchtwege etc) und Forderungen gemäß Stadionhandbuch bzw. Versammlungsstättenrichtlinie müssen umfänglich umgesetzt werden. Außerdem werden zusätzlich PKW-Stellplätze geschaffen. Zur Erlangung der Zweitligatauglichkeit wurden gemäß Medienrichtlinie konforme Umbauten und technische Anlagen geplant. Die Realisierung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgen in einzelnen Bauabschnitten. Zu jedem Zeitpunkt der Baumaßnahmen muss die Nutzung des Stadions gewährleistet sein und Veranstaltungen und Fußballspiele uneingeschränkt stattfinden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten in Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anstricharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2020-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-116464
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 138-314151
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Entsprechend § 14 EU VOB/A
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Art und Umfang der Leistung:
Los 09: Malerarbeiten
— 650 m
— 370 m
— 90 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Magdeburg
Heinz-Krügel-Platz 1
39114 Magdeburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Entsprechend § 6a, Nr. 1 EU VOB/A, desweiteren wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Entsprechend § 6a, Nr. 1 EU VOB/A, desweiteren wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweise entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A
Mindeststandards:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise entsprechen § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
— mit dem Angebot einzureichen sind:
–– Bieterangabenverzeichnis,
–– die der Ausschreibung beiligenden EFB-Formblätter (221/222).
— auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
–– Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223,
–– Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „124-Eigenerklärung zur Eignung" vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist diese „124-Eigenerklärung zur Eignung" mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von allen Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen einzureichen. Die „124-Eigenerklärung zur Eignung" ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „124-Eigenerklärung zur Eignung" vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist diese „124-Eigenerklärung zur Eignung" mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von allen Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen einzureichen. Die „124-Eigenerklärung zur Eignung" ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt ein Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist die „124-Eigenerklärung zur Eignung" (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „124-Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt ein Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist die „124-Eigenerklärung zur Eignung" (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „124-Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. LVG LSA Erklärungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur wie folgt abzugeben:
— §10 Erkl. zur Tariftreue & Entgeltgleichheit,
— §12 Erkl. zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— §13 Erkl. zum Nachunternehmereinsatz,
— Erkl. zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
— §12 Erkl. zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Weitere Bedingungen siehe unter Abschnitt VI.3).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Magdeburg
Zusätzliche Informationen: Entsprechend § 14 EU VOB/A
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe" sowie in den Ausschreibungsunterlagen „Abschnitt: Angebotsteil". Behelfsweise können Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe" sowie in den Ausschreibungsunterlagen „Abschnitt: Angebotsteil". Behelfsweise können Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamith-Straße 2
Postort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr. 4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr. 4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 051-116464 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8403361.34 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe“ sowie in den Ausschreibungsunterlagen „Abschnitt: Angebotsteil“. Behelfsweise können Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA und die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe“ sowie in den Ausschreibungsunterlagen „Abschnitt: Angebotsteil“. Behelfsweise können Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 09: Malerarbeiten:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 39114 Magdeburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-13 📅
Name: Heinrich Schmidt GmbH & Co.KG
Postanschrift: Kochstedter Kreisstraße 11
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06847
Land: Deutschland 🇩🇪 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 26599.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Bestimmungen des § 160 (3) GWB wird hingewiesen. Insbesondere auf Nr.4., wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, sofern 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.