Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (Bei BG addiert zu bewerten) gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 6 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 14 Beschäftigten (Wichtung 15 %)
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition), § 46 Abs. 3 (2) VgV (Wichtung 15 %)
Die max. Punktzahl von 5 Punkten wird durch Angabe der Fachkräfte oder der technischen Stellen erreicht. Bei nicht Vorliegen der Angaben der Fachkräfte oder der technischen Stellen, wird das Kriterium mit 0 Punkten gewertet.
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %, je Refrenzen 20 %):
Der Teilnehmer hat 3 geeignete Referenzen nachzuweisen. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form der den Bewerbungsunterlagen beigefügten Formblättern. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen:
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz 50 % der erreichbaren Punktzahl pro Referenz vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 vollständig erbracht,
— Objektplanung Verkehrsanlagen: Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung in den letzten 3 Jahren ab 1.1.2016 (Hinweis: es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die längstens 5 Jahre zurückliegen),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer,
— Sanierung einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße
Zusatzpunkte Referenzen
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können bis zu 50 % der Punktzahl je Referenz über die Bewertung der folgenden Zusatzpunkte vergeben werden:
— Projekt mit Tätigkeit Bürgerbeteiligung (10 %)
Tätigkeitsschwerpunkt erfüllt: 5 Punkte
Tätigkeitsschwerpunkt nicht erfüllt: 0 Punkte
— Projekt mit Tätigkeit Fahrradverkehr (10 %)
Tätigkeitsschwerpunkt erfüllt: 5 Punkte
Tätigkeitsschwerpunkt nicht erfüllt: 0 Punkte
— Projekt mit Tätigkeit GVFG/KSB-Antrag (10 %)
Tätigkeitsschwerpunkt erfüllt: 5 Punkte
Tätigkeitsschwerpunkt nicht erfüllt: 0 Punkte
— Projekt mit Tätigkeit Stadtgestaltung (10 %)
Tätigkeitsschwerpunkt erfüllt: 5 Punkte
Tätigkeitsschwerpunkt nicht erfüllt: 0 Punkte
— Projekt mit Tätigkeit Objektplanung Ing.-Bw. (10 %)
Tätigkeitsschwerpunkt erfüllt: 5 Punkte
Tätigkeitsschwerpunkt nicht erfüllt: 0 Punkte
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).