Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) oder Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den PL und 3 Jahre für den stv. PL im Leistungsbild Objektplanung;
d) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (eine Büro- und eine Projektleiter-Referenz). Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen. Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung: Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.4.2009-1.4.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Erforderliche Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder Unterauftragnehmer,
— Projektbearbeiter,
— Projektlaufzeit,
— Projektvolumen,
— Leistungsbilder,
— Leistungsphasen,
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderung,
— Umbau / Erweiterung eines Gebäudes,
— Einhaltung der Barrierefreiheit,
— Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
Zusatzpunkte:
— Zusammenarbeit mit einem öffentl. AG bzw. beim Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentl. AG eingehalten,
— Maßnahme im laufenden Betrieb.
Sonstiges:
Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentl. und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.