Die Stadt Unterschleißheim plant den Umbau sowie die Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in der Carl-von-Linde-Straße in Unterschleißheim. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: 1) Errichtung eines Gefahrstofflagers; 2) Anschaffung eines Notstromaggregats; 3) Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat; 4) Fertigstellung der ELA-Anlage; 5) Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs; 6) Errichtung eines Carports für 4 Container; 7) Sanierung der WC-Anlagen; 8) Behindertengerechter Ausbau; 9) Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze; 10) Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme; 11) Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale; 12) Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte. Die Kosten (KG 200-700, DIN 276) liegen bei ca. 13,5 Mio. EUR brutto. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Unterschleißheim plant den Umbau sowie die Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in der Carl-von-Linde-Straße in Unterschleißheim.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1) Errichtung eines Gefahrstofflagers;
2) Anschaffung eines Notstromaggregats;
3) Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat;
4) Fertigstellung der ELA-Anlage;
5) Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs;
6) Errichtung eines Carports für 4 Container;
7) Sanierung der WC-Anlagen;
8) Behindertengerechter Ausbau;
9) Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze;
10) Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme;
11) Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale;
12) Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte.
Die Kosten (KG 200-700, DIN 276) liegen bei ca. 13,5 Mio. EUR brutto.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Datum des Beginns: 2020-02-25 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-510855
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Unterschleißheim plant den Umbau sowie die Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in der Carl-von-Linde-Straße in Unterschleißheim.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1) Errichtung eines Gefahrstofflagers;
2) Anschaffung eines Notstromaggregats;
3) Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat;
4) Fertigstellung der ELA-Anlage;
5) Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs;
6) Errichtung eines Carports für 4 Container;
7) Sanierung der WC-Anlagen;
8) Behindertengerechter Ausbau;
9) Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze;
10) Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme;
11) Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale;
12) Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte.
Die Kosten (KG 200-700, DIN 276) liegen bei ca. 13,5 Mio. EUR brutto.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
1) Errichtung eines Gefahrstofflagers: Das vorhandene Lager entspricht nicht den Vorgaben und muss angepasst werden. Es ergibt sich der Neubau eines Gefahrstofflagers in Containerbauweise und eines Gaslagers incl. Fundamentierung und Elektroinstallation;
1) Errichtung eines Gefahrstofflagers: Das vorhandene Lager entspricht nicht den Vorgaben und muss angepasst werden. Es ergibt sich der Neubau eines Gefahrstofflagers in Containerbauweise und eines Gaslagers incl. Fundamentierung und Elektroinstallation;
2) Anschaffung eines Notstromaggregats: Das vorhandene Notstromaggregat deckt in der Stromleistung nicht den Bedarf, um die einsatztechnisch wichtigen Abnehmer zu speisen;
3) Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat: Es soll ein Bereich geschaffen werden, der als Unterstellmöglichkeit für die Einsatz-PKWs fungiert (z.B. First-Responder-Fahrzeuge). Es empfiehlt sich einen neuen Carport im Bereich des neuen Werkstattanbaus zu errichten;
3) Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat: Es soll ein Bereich geschaffen werden, der als Unterstellmöglichkeit für die Einsatz-PKWs fungiert (z.B. First-Responder-Fahrzeuge). Es empfiehlt sich einen neuen Carport im Bereich des neuen Werkstattanbaus zu errichten;
4) Fertigstellung der ELA-Anlage: Die EMV wurde im Haus noch nicht fertig gestellt. Das bedeutet, dass die sehr komplexe Software zur Funktechnik nicht verwendet werden kann. Die Anbindung an dieses System (CULT) kann erst nach Fertigstellung der EMV erfolgen;
4) Fertigstellung der ELA-Anlage: Die EMV wurde im Haus noch nicht fertig gestellt. Das bedeutet, dass die sehr komplexe Software zur Funktechnik nicht verwendet werden kann. Die Anbindung an dieses System (CULT) kann erst nach Fertigstellung der EMV erfolgen;
5) Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs: Vorhaltung einer sogenannten Schwarz/Weiß-Trennung, da die Kontamination bei Brandeinsätzen mit krebserregenden Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Trennung betrifft sowohl den normalen Einsatzablauf (Umziehen, Spinde) als auch die Gerätschaften wie Atemschutzzubehör und First-Responder-Material. Zudem ist ein Bereich zu schaffen, in dem sich die hauptamtlichen Kräfte umziehen und ihre saubere Kleidung lagern können. Dies führt zur Erweiterung/Aufstockung des Gebäudes und Umgestaltung des Wasch- Umkleiden und Duschbereiches;
5) Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs: Vorhaltung einer sogenannten Schwarz/Weiß-Trennung, da die Kontamination bei Brandeinsätzen mit krebserregenden Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Trennung betrifft sowohl den normalen Einsatzablauf (Umziehen, Spinde) als auch die Gerätschaften wie Atemschutzzubehör und First-Responder-Material. Zudem ist ein Bereich zu schaffen, in dem sich die hauptamtlichen Kräfte umziehen und ihre saubere Kleidung lagern können. Dies führt zur Erweiterung/Aufstockung des Gebäudes und Umgestaltung des Wasch- Umkleiden und Duschbereiches;
6) Errichtung eines Carports für 4 Container: Es wird eine Unterstellmöglichkeit für insgesamt 4 Einsatzcontainer benötigt. Sinnvoll wäre die Platzierung neben dem zu errichtenden Gefahrstofflager;
7) Sanierung der WC-Anlagen: Die vorhandenen Sanitäranlagen sind rund 30 Jahre alt und entsprechend sanierungsbedürftig;
8) Behindertengerechter Ausbau: Einbau eines Personenaufzugs vom UG bis OG sowie barrierefreier Ausbau der Verkehrsflächen;
9) Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze: Neusortierung der Gebäudeteile zur Schaffung eines Verwaltungsbereichs mit mindestens 2 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Zudem werden Archivflächen benötigt;
10) Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme: Beheizte Interimslödung während der Bauphase;
11) Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale: Die vorhandene Anlagentechnik ist noch Bestandsteil der Errichtung aus dem Jahre 1987/88 und muss altersbedingt saniert werden. Zudem ist die Anlagentechnik mit dem Neubau aus dem Jahre 2006 bereits voll ausgelastet. Eine bauliche Erweiterung des Gebäudes mit der geforderten Haustechnik ist nicht mehr darstellbar;
11) Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale: Die vorhandene Anlagentechnik ist noch Bestandsteil der Errichtung aus dem Jahre 1987/88 und muss altersbedingt saniert werden. Zudem ist die Anlagentechnik mit dem Neubau aus dem Jahre 2006 bereits voll ausgelastet. Eine bauliche Erweiterung des Gebäudes mit der geforderten Haustechnik ist nicht mehr darstellbar;
12) Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte: Die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung müssen erfüllt werden. Der Dachraum wird mit Rettungswegen in erforderlicher Anzahl und Breite ausgestattet. Die statische Überprüfung hat eine Lastüberschreitung für die bestehende Decke über EG ergeben. Aus diesem Grund muss der gesamte Bodenaufbau ausgetauscht werden.
12) Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte: Die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung müssen erfüllt werden. Der Dachraum wird mit Rettungswegen in erforderlicher Anzahl und Breite ausgestattet. Die statische Überprüfung hat eine Lastüberschreitung für die bestehende Decke über EG ergeben. Aus diesem Grund muss der gesamte Bodenaufbau ausgetauscht werden.
Für den Umbau und Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in Unterschleißheim sind die Leistungen der
Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 8 und 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 8 und 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 165 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Carl-von-Linde-Straße 34b
85716 Unterschleißheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
3) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG;
4) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
5) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
6) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnitlichen Umsatz ≥ 300 000 EUR/a erzielt. – (Wichtung 5 %);
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt. – (Wichtung 5 %);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 5 Personen erzielt. – (Wichtung 5 %);
3) Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. – (Wichtung 90 %).
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. – (Wichtung 90 %).
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme als auch um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme,
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Funktionsgebäude mit hohen Anforderungen an die Wegeführung sowie an die funktionale Anordnung der einzelnen Bereiche; z. B. Rettungszentrum, Feuerwehrhaus, Feuerwache, o. ä.),
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Funktionsgebäude mit hohen Anforderungen an die Wegeführung sowie an die funktionale Anordnung der einzelnen Bereiche; z. B. Rettungszentrum, Feuerwehrhaus, Feuerwache, o. ä.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 440+450+460) ≥ 1,0 Mio. EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstelllung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstelllung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Unterschließheim
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Quelle: OJS 2019/S 209-510855 (2019-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Unterschleißheim plant den Umbau sowie die Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in der Carl-vonLinde-Straße in Unterschleißheim.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1. Errichtung eines Gefahrstofflagers,
2. Anschaffung eines Notstromaggregats,
3. Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat,
4. Fertigstellung der ELA-Anlage,
5. Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs,
6. Errichtung eines Carports für 4 Container,
7. Sanierung der WC-Anlagen,
8. Behindertengerechter Ausbau,
9. Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze,
10. Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme,
11. Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale,
12. Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte.
Die Kosten (KG 200-700, DIN 276) liegen bei ca. 13,5 Mio. EUR brutto.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Stadt Unterschleißheim plant den Umbau sowie die Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in der Carl-vonLinde-Straße in Unterschleißheim.
1. Errichtung eines Gefahrstofflagers,
2. Anschaffung eines Notstromaggregats,
3. Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat,
4. Fertigstellung der ELA-Anlage,
5. Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs,
6. Errichtung eines Carports für 4 Container,
7. Sanierung der WC-Anlagen,
8. Behindertengerechter Ausbau,
9. Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze,
10. Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme,
11. Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale,
12. Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte.
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 5 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
1. Errichtung eines Gefahrstofflagers: Das vorhandene Lager entspricht nicht den Vorgaben und muss angepasst werden. Es ergibt sich der Neubau eines Gefahrstofflagers in Containerbauweise und eines Gaslagers incl. Fundamentierung und Elektroinstallation,
1. Errichtung eines Gefahrstofflagers: Das vorhandene Lager entspricht nicht den Vorgaben und muss angepasst werden. Es ergibt sich der Neubau eines Gefahrstofflagers in Containerbauweise und eines Gaslagers incl. Fundamentierung und Elektroinstallation,
2. Anschaffung eines Notstromaggregats: Das vorhandene Notstromaggregat deckt in der Stromleistung nicht den Bedarf, um die einsatztechnisch wichtigen Abnehmer zu speisen,
3. Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat: Es soll ein Bereich geschaffen werden, der als Unterstellmöglichkeit für die Einsatz-PKWs fungiert (z.B. First-Responder-Fahrzeuge). Es empfiehlt sich einen neuen Carport im Bereich des neuen Werkstattanbaus zu errichten,
3. Schaffung von Parkplätzen in der Fahrzeughalle und Errichten einer Unterstellmöglichkeit für das Notstromaggregat: Es soll ein Bereich geschaffen werden, der als Unterstellmöglichkeit für die Einsatz-PKWs fungiert (z.B. First-Responder-Fahrzeuge). Es empfiehlt sich einen neuen Carport im Bereich des neuen Werkstattanbaus zu errichten,
4. Fertigstellung der ELA-Anlage: Die EMV wurde im Haus noch nicht fertig gestellt. Das bedeutet, dass die sehr komplexe Software zur Funktechnik nicht verwendet werden kann. Die Anbindung an dieses System (CULT) kann erst nach Fertigstellung der EMV erfolgen,
4. Fertigstellung der ELA-Anlage: Die EMV wurde im Haus noch nicht fertig gestellt. Das bedeutet, dass die sehr komplexe Software zur Funktechnik nicht verwendet werden kann. Die Anbindung an dieses System (CULT) kann erst nach Fertigstellung der EMV erfolgen,
5. Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs: Vorhaltung einer sogenannten Schwarz/Weiß-Trennung, da die Kontamination bei Brandeinsätzen mit krebserregenden Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Trennung betrifft sowohl den normalen Einsatzablauf (Umziehen, Spinde) als auch die Gerätschaften wie Atemschutzzubehör und First-Responder-Material. Zudem ist ein Bereich zu schaffen, in dem sich die hauptamtlichen Kräfte umziehen und ihre saubere Kleidung lagern können. Dies führt zur Erweiterung/Aufstockung des Gebäudes und Umgestaltung des Wasch- Umkleiden und Duschbereiches,
5. Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereichs: Vorhaltung einer sogenannten Schwarz/Weiß-Trennung, da die Kontamination bei Brandeinsätzen mit krebserregenden Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Trennung betrifft sowohl den normalen Einsatzablauf (Umziehen, Spinde) als auch die Gerätschaften wie Atemschutzzubehör und First-Responder-Material. Zudem ist ein Bereich zu schaffen, in dem sich die hauptamtlichen Kräfte umziehen und ihre saubere Kleidung lagern können. Dies führt zur Erweiterung/Aufstockung des Gebäudes und Umgestaltung des Wasch- Umkleiden und Duschbereiches,
6. Errichtung eines Carports für 4 Container: Es wird eine Unterstellmöglichkeit für insgesamt 4 Einsatzcontainer benötigt. Sinnvoll wäre die Platzierung neben dem zu errichtenden Gefahrstofflager,
7. Sanierung der WC-Anlagen: Die vorhandenen Sanitäranlagen sind rund 30 Jahre alt und entsprechend sanierungsbedürftig,
8. Behindertengerechter Ausbau: Einbau eines Personenaufzugs vom UG bis OG sowie barrierefreier Ausbau der Verkehrsflächen,
9. Schaffung zusätzl. Arbeitsplätze: Neusortierung der Gebäudeteile zur Schaffung eines Verwaltungsbereichs mit mindestens 2 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Zudem werden Archivflächen benötigt,
10. Zelt als Übergangslösung, während der Baumaßnahme: Beheizte Interimslödung während der Bauphase,
11. Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale: Die vorhandene Anlagentechnik ist noch Bestandsteil der Errichtung aus dem Jahre 1987/88 und muss altersbedingt saniert werden. Zudem ist die Anlagentechnik mit dem Neubau aus dem Jahre 2006 bereits voll ausgelastet. Eine bauliche Erweiterung des Gebäudes mit der geforderten Haustechnik ist nicht mehr darstellbar,
11. Heizkesseltausch und Erneuerung der Technikzentrale: Die vorhandene Anlagentechnik ist noch Bestandsteil der Errichtung aus dem Jahre 1987/88 und muss altersbedingt saniert werden. Zudem ist die Anlagentechnik mit dem Neubau aus dem Jahre 2006 bereits voll ausgelastet. Eine bauliche Erweiterung des Gebäudes mit der geforderten Haustechnik ist nicht mehr darstellbar,
12. Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte: Die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung müssen erfüllt werden. Der Dachraum wird mit Rettungswegen in erforderlicher Anzahl und Breite ausgestattet. Die statische Überprüfung hat eine Lastüberschreitung für die bestehende Decke über EG ergeben. Aus diesem Grund muss der gesamte Bodenaufbau ausgetauscht werden.
12. Ausbau Saal im OG als Versammlungstätte: Die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung müssen erfüllt werden. Der Dachraum wird mit Rettungswegen in erforderlicher Anzahl und Breite ausgestattet. Die statische Überprüfung hat eine Lastüberschreitung für die bestehende Decke über EG ergeben. Aus diesem Grund muss der gesamte Bodenaufbau ausgetauscht werden.
Für den Umbau und Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr in Unterschleißheim sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.