Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle), die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus. Das Konzept zum Umbau und ein Fachgutachten zur energetischen Ertüchtigung liegen vor und werden als Grundlage zur Verfügung gestellt. Die Stadthalle ist Bestandteil des neuen Innenstadtquartiers Meinerzhagen und im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem fertiggestellten Stadtplatz „Otto-Fuchs-Platz“ und dem geplanten Einzelhandelsstandort zu entwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle), die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus.
Das Konzept zum Umbau und ein Fachgutachten zur energetischen Ertüchtigung liegen vor und werden als Grundlage zur Verfügung gestellt.
Die Stadthalle ist Bestandteil des neuen Innenstadtquartiers Meinerzhagen und im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem fertiggestellten Stadtplatz „Otto-Fuchs-Platz“ und dem geplanten Einzelhandelsstandort zu entwickeln.
Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle), die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus.
Das Konzept zum Umbau und ein Fachgutachten zur energetischen Ertüchtigung liegen vor und werden als Grundlage zur Verfügung gestellt.
Die Stadthalle ist Bestandteil des neuen Innenstadtquartiers Meinerzhagen und im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem fertiggestellten Stadtplatz „Otto-Fuchs-Platz“ und dem geplanten Einzelhandelsstandort zu entwickeln.
Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle), die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus.
Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle), die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus.
Das Konzept zum Umbau und ein Fachgutachten zur energetischen Ertüchtigung liegen vor und werden als Grundlage zur Verfügung gestellt.
Die Stadthalle ist Bestandteil des neuen Innenstadtquartiers Meinerzhagen und im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem fertiggestellten Stadtplatz „Otto-Fuchs-Platz“ und dem geplanten Einzelhandelsstandort zu entwickeln.
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume nach Teil 3, Abschnitt 1, § 34 HOAI 2013.
Die anzubietenden Leistungen einschließlich der optionalen Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 3 (teilweise) gem. § 34 HOAI und die Leistungsphasen 4 bis 8 gem. § 34 HOAI sowie die Leistungsphase 9 gem.§ 34 HOAI.
Die Stadt Meinerzhagen wird die Leistungsphasen 1 bis 3 verbindlich beauftragen und behält sich vor, die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 stufenweise und optional zu vergeben. Die Vergabe der weiteren LPH erfolgen unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendungen der Städtebauförderung. Das abgegebene Angebot für die LPH 4-8 sowie 9 hat bis zur Erfüllung der LPH 1-3 Gültigkeit. Die nach Erarbeitung der LPH 3 vorliegende aktuelle Kostenberechnung ist ggf. zu berücksichtigen. Mit der Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Die Stadt Meinerzhagen wird die Leistungsphasen 1 bis 3 verbindlich beauftragen und behält sich vor, die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 stufenweise und optional zu vergeben. Die Vergabe der weiteren LPH erfolgen unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendungen der Städtebauförderung. Das abgegebene Angebot für die LPH 4-8 sowie 9 hat bis zur Erfüllung der LPH 1-3 Gültigkeit. Die nach Erarbeitung der LPH 3 vorliegende aktuelle Kostenberechnung ist ggf. zu berücksichtigen. Mit der Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Meinerzhagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
Vorlage eines Registerauszugs (Handelsregister, Partnerschaftsregister oder anderes Register), soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, andernfalls (bzw. zusätzlich, soweit sich die Vertretungsmacht aus dem Registerauszug nicht ergibt) ein sonstiger Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners (Vordruck Anlage A)
Vorlage eines Registerauszugs (Handelsregister, Partnerschaftsregister oder anderes Register), soweit die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, andernfalls (bzw. zusätzlich, soweit sich die Vertretungsmacht aus dem Registerauszug nicht ergibt) ein sonstiger Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners (Vordruck Anlage A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren für Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude) vergleichbar sind (als vergleichbar gelten auch Planungen von Objekten einer anderen Nutzungsart) (im Vordruck Anlage A enthalten),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren für Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude) vergleichbar sind (als vergleichbar gelten auch Planungen von Objekten einer anderen Nutzungsart) (im Vordruck Anlage A enthalten),
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sachschäden, zweifach maximiert für das Versicherungsjahr. Bei nicht ausreichender Deckungssumme eine Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sachschäden, zweifach maximiert für das Versicherungsjahr. Bei nicht ausreichender Deckungssumme eine Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— Eigenerklärung zu Referenzen ab 2013 über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude, hier: Sanierung und energetische Ertüchtigung mit Fassadenerneuerung einschließlich Um- und Anbau einer Stadthalle oder eines Veranstaltungs-/Konzertgebäudes) vergleichbar sind, mit Angaben zu: Projektbezeichnung, Projektanschrift, Leistungsphasen/Tätigkeit, Projektkosten, Projektzeitraum, Schwerpunkt, Referenzauftraggeber, Projektleiter/ggf. stellv. Projektleiter, Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (im Vordruck Anlage C enthalten) sowie aussagekräftige Darstellung/Erläuterung des Projekts auf Referenzblattergänzt. Als vergleichbar gelten auch Planungsleistungen von Objekten einer anderen Nutzungsart. Als Mindestanforderung müssen 3 Referenzen, davon eine von öffentlichen Auftraggebern, angegeben werden,die mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 (jeweils vollständig) betreffen. Die Mindestanforderung wird durch Referenzen, die nur Teilleistungen aus einzelnen der geforderten Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 betreffen, nicht erfüllt,
— Eigenerklärung zu Referenzen ab 2013 über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Gebäude, hier: Sanierung und energetische Ertüchtigung mit Fassadenerneuerung einschließlich Um- und Anbau einer Stadthalle oder eines Veranstaltungs-/Konzertgebäudes) vergleichbar sind, mit Angaben zu: Projektbezeichnung, Projektanschrift, Leistungsphasen/Tätigkeit, Projektkosten, Projektzeitraum, Schwerpunkt, Referenzauftraggeber, Projektleiter/ggf. stellv. Projektleiter, Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (im Vordruck Anlage C enthalten) sowie aussagekräftige Darstellung/Erläuterung des Projekts auf Referenzblattergänzt. Als vergleichbar gelten auch Planungsleistungen von Objekten einer anderen Nutzungsart. Als Mindestanforderung müssen 3 Referenzen, davon eine von öffentlichen Auftraggebern, angegeben werden,die mindestens die Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 (jeweils vollständig) betreffen. Die Mindestanforderung wird durch Referenzen, die nur Teilleistungen aus einzelnen der geforderten Leistungsphasen 3 bis 6 und 8 betreffen, nicht erfüllt,
— Eigenerklärung mit dem jährlichen Mittel der Beschäftigten und der Führungskräfte jeweils in den letzten 3 Jahren (im Vordruck Anlage A enthalten),
— Eigenerklärung zur vorhandenen, beim Bewerber eingesetzten technischen Ausstattung (im Vordruck Anlage A enthalten).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
Eigenerklärung zu § 75 Abs. 1 VgV, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für den für die Durchführung verantwortlichen Architekten, der namentlich zu benennen ist (im Vordruck Anlage A enthalten).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Eigenerklärung zu § 75 Abs. 1 VgV, dass der verantwortliche Architekt berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Bei Personenmehrheiten und bei juristischen Personen gilt dies für den für die Durchführung verantwortlichen Architekten, der namentlich zu benennen ist (im Vordruck Anlage A enthalten).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
— bei Bietergemeinschaften die von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärungen im Vordruck Anlage B, dass (u. a.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Erklärung zur Kenntnisnahme der besonderen Vertragsbedingungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW (im Vordruck Anlage D enthalten)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden 3 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Sofern weniger als 3 Bewerber geeignet sind, wird das Verfahren mit diesen Bewerbern fortgeführt.
Soweit Bewerbungen von mehr als 3 geeigneten Bewerbern eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, nach folgenden Auswahlkriterien: Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei pro Bewerber die besten 4 Referenzen, d. h. die 4 Referenzen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen, herangezogen werden und jede Referenz am Maßstab der vergleichbaren Größenordnung (40 %) und der vergleichbaren Aufgabenstellung (60 %) bewertet wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Soweit Bewerbungen von mehr als 3 geeigneten Bewerbern eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, nach folgenden Auswahlkriterien: Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei pro Bewerber die besten 4 Referenzen, d. h. die 4 Referenzen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen, herangezogen werden und jede Referenz am Maßstab der vergleichbaren Größenordnung (40 %) und der vergleichbaren Aufgabenstellung (60 %) bewertet wird.
Die Wertung erfolgt in der Form, dass zu jedem Auswahlkriterium bis zu 5 Punkte zugeteilt werden (5 Punkte: sehr hoher Grad der Vergleichbarkeit, 4 Punkte: hoher Grad der Vergleichbarkeit, 3 Punkte: befriedigender Grad der Vergleichbarkeit, 2 Punkte: ausreichender Grad der Vergleichbarkeit, 1 Punkt: geringer Grad der Vergleichbarkeit, 0 Punkte: keine Vergleichbarkeit).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Wertung erfolgt in der Form, dass zu jedem Auswahlkriterium bis zu 5 Punkte zugeteilt werden (5 Punkte: sehr hoher Grad der Vergleichbarkeit, 4 Punkte: hoher Grad der Vergleichbarkeit, 3 Punkte: befriedigender Grad der Vergleichbarkeit, 2 Punkte: ausreichender Grad der Vergleichbarkeit, 1 Punkt: geringer Grad der Vergleichbarkeit, 0 Punkte: keine Vergleichbarkeit).
Die zugeteilten Punkte werden mit der mitgeteilten Gewichtung multipliziert und ergeben die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Referenz. Pro Bewerber werden die Gesamtpunktzahlen der besten 4 Referenzen addiert. Die 3 Bewerber, die in der Summe die meisten Punkte erhalten (Rang 1 bis 3), werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Wenn mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl auf dem dritten Platz liegen, erfolgt die Auswahl nach der höchsten Gesamtpunktzahl einer Einzelreferenz, bei gleicher Gesamtpunktzahl der besten Einzelreferenz erfolgt eine Auswahlentscheidung durch Losverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die zugeteilten Punkte werden mit der mitgeteilten Gewichtung multipliziert und ergeben die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Referenz. Pro Bewerber werden die Gesamtpunktzahlen der besten 4 Referenzen addiert. Die 3 Bewerber, die in der Summe die meisten Punkte erhalten (Rang 1 bis 3), werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Wenn mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl auf dem dritten Platz liegen, erfolgt die Auswahl nach der höchsten Gesamtpunktzahl einer Einzelreferenz, bei gleicher Gesamtpunktzahl der besten Einzelreferenz erfolgt eine Auswahlentscheidung durch Losverfahren.
Die anschließenden Verhandlungen zur Auftragsvergabe erfolgen mit maximal 3 Teilnehmern in Verhandlungsgesprächen.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 183-445827
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle) die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus.
Die Stadt Meinerzhagen schreibt für die barrierefreie Erschließung, die energetische Ertüchtigung zusammen mit der neuen Gestaltung der Fassade und den Umbau der bestehenden Stadthalle zu einem soziokulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft (Bürgerhalle) die Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 1 bis 3 und stufenweise und optional die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI aus.
Gesamtwert des Auftrags: 201164.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die anzubietenden Leistungen einschließlich der optionalen Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 3(teilweise) gem. § 34 HOAI und die Leistungsphasen 4 bis 8 gem. § 34 HOAI sowie die Leistungsphase 9 gem.§ 34 HOAI.
Die Stadt Meinerzhagen wird die Leistungsphasen 1 bis 3 verbindlich beauftragen und behält sich vor, die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 stufenweise und optional zu vergeben. Die Vergabe der weiteren LPH erfolgen unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendungen. Das abgegebene Angebot für die LPH 4-8 sowie 9 hat bis zur Erfüllung der LPH 1-3 Gültigkeit. Die nach Erarbeitung der LPH 3 vorliegende aktuelle Kostenberechnung ist ggf. zu berücksichtigen.
Die Stadt Meinerzhagen wird die Leistungsphasen 1 bis 3 verbindlich beauftragen und behält sich vor, die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 stufenweise und optional zu vergeben. Die Vergabe der weiteren LPH erfolgen unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendungen. Das abgegebene Angebot für die LPH 4-8 sowie 9 hat bis zur Erfüllung der LPH 1-3 Gültigkeit. Die nach Erarbeitung der LPH 3 vorliegende aktuelle Kostenberechnung ist ggf. zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meinerzhagen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation eines vergleichbaren Projekts – Architektur, Gestaltung, Nutzung – Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus den eingereichten Unterlagen und dem Verhandlungsgespräch gewonnene Eindrücke Erfahrung in Steuerung, Koordination und Kostenkontrolle bei vergleichbaren Objekten) – Projektleiter: – Projektteam einschließlich Zusammenarbeit mit Fachplanern:
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termin- und Kostenkontrolle – Methoden der Terminkontrolle: – Methoden der Kostenkontrolle:
Ausführungszeitraum – Zeitraum der Leistungsphasen und Gesamtdauer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-18 📅
Name: OE Planung+Beratung GmbH
Postort: Altena
Land: Deutschland 🇩🇪 Märkischer Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 201164.97 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.