Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück
Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Der Inhalt dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Erneuerung des Pausenhofs und der Sportflächen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule: Außenanlagen - Pausenhof u. Sportflächen
GSOR.03.500.01.OV018.19”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück
Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Der Inhalt...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück
Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Der Inhalt dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Erneuerung des Pausenhofs und der Sportflächen.
Erneuerung der Außenanlagen:
— 3 300 qm Großformat-Pflasterplatten,
— 1 100 qm Betonpflaster,
— 5 200 qm Sportflächen Kunststoffbelag Typ B und D,
— 140 m Mauerscheiben bis 2m,
— 30 m Mauerscheiben über 2m,
— Treppenbau,
— 790 m Entwässerungsrohrleitung bis DN 300,
— 200 m Sitzblöcke aus Beton,
— 9 Lichtstelen (ohne Elektroarbeiten),
— Ausstattung (Sitzauflagen, Mülleimer, Sportgeräte, etc.),
— Handläufe, Brüstungen aus Metall,
— 37 Bäume,
— 1 800 qm Pflanzung (Sträucher und Stauden) einschl. Pflege,
— 4 200 qm Rasen,
— Rodungs- und Abbruchmaßnahmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzende Angaben zur Laufzeit des Vertrags:
Beginn:
Juni 2019
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Angaben zur Laufzeit des Vertrags:
Beginn:
Juni 2019
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn bestimmt.
Ausführungsende befestigte Flächen:
Fertigstellung bis 32. KW (August) 2020
Ausführungsende Pflanzungen:
Witterungsabhängig bis spätestens Dezember 2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtmindestumsatz von 2,5 Mio EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 EstG vom zuständigen Finanzamt.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
Mindestens fünf (5) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
Mindestens fünf (5) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die nach dem 01.01.2014 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens/Referenzobjekt einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
Bei der einzureichenden Anzahl an Referenzen müssen:
— mindestens eine (1) Referenz, die die Lieferung und den Einbau von 1 000 m Groß-format-Pflasterplatten (Beton-/Naturstein) beinhalten und
— mindestens zwei (2) Referenzen, die jeweils die Lieferung und den Einbau von 2 000 m Sportflächen aus Kunststoff beinhalten und
— mindestens zwei (2) Referenzen vergleichbaren Umfangs mit mindestens 1,0 Mio. EUR Auftragswert.
Anstelle der fünf (5) geforderten Referenzen reichen auch mindestens zwei (2) Referenzen aus, sofern davon eine (1) Referenz die drei o.g. Anforderungen erfüllt und eine (1) weitere Referenz nachfolgende Anforderungen erfüllt:
— Lieferung und Einbau von 2 000 m Sportflächen aus Kunststoff und
— 1,0 Mio. EUR Auftragswert.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG):
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist die Bescheinigung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG):
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist die Bescheinigung der Sozialkasse gemäß § 5 Absatz 2 BbgVergG (nicht älter als 6 Monate), der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, vom Auftraggeber abzufordern.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben.
Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. Sofern erforderlich, fordert die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel den Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, zur Vorlage der zuvor benannten Bescheinigung/Eigenerklärung auf.
Geschäftsprache: deutsch
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-24
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-24
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A),
— die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
— keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A),
— die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 12.4.2019 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Form der Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe hat...”
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 12.4.2019 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Form der Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe hat elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DLE6
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 061-140681 (2019-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Dez. IV – FB Finanzen und Liegenschaften/Kämmerei, FD Zentrale Vergabe und Liegenschaften”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule: Außenanlagen – Pausenhof u. Sportflächen
GSOR.03.500.01.OV018.19”
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Der Inhalt...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst-Gesamtschule.
Der Inhalt dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Erneuerung des Pausenhofs und der Sportflächen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2259088.27 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Torhorst-Gesamtschule Walther-Bothe-Straße 30-32
16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung der Außenanlagen:
— 3 300 qm Großformat-Pflasterplatten,
— 1 100 qm Betonpflaster,
— 5 200 qm Sportflächen Kunststoffbelag Typ B und D,
— 140 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung der Außenanlagen:
— 3 300 qm Großformat-Pflasterplatten,
— 1 100 qm Betonpflaster,
— 5 200 qm Sportflächen Kunststoffbelag Typ B und D,
— 140 m Mauerscheiben bis 2 m,
— 30 m Mauerscheiben über 2 m,
— Treppenbau,
— 790 m Entwässerungsrohrleitung bis DN 300,
— 200 m Sitzblöcke aus Beton,
— 9 Lichtstelen (ohne Elektroarbeiten),
— Ausstattung (Sitzauflagen, Mülleimer, Sportgeräte, etc.),
— Handläufe, Brüstungen aus Metall,
— 37 Bäume,
— 1 800 qm Pflanzung (Sträucher und Stauden) einschl. Pflege,
— 4 200 qm Rasen,
— Rodungs- und Abbruchmaßnahmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzende Angaben zur Laufzeit des Vertrags:
Beginn:
Juni 2019
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Angaben zur Laufzeit des Vertrags:
Beginn:
Juni 2019
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn bestimmt.
Ausführungsende befestigte Flächen:
Fertigstellung bis 32. KW (August) 2020
Ausführungsende Pflanzungen:
Witterungsabhängig bis spätestens Dezember 2020.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 061-140681
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Außenanlagen – Pausenhof und Sportflächen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Märkisch Grün GmbH
Postanschrift: Eberswalder Str. 1a
Postort: Melchow
Postleitzahl: 16230
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Barnim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2259088.27 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DNQT
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2019/S 109-264525 (2019-06-06)