Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort. Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: GSOR.03.600.03.OV013.19
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort.
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des
Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort.
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des
Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-28 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 042-094781
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Angaben zum Qualitätskriterium „Leistung“:
Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Bemusterung des angebotenen Kufenstuhls und des Klapptisches. Für die Bemusterung hat der Bieter innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) kostenfrei ein Muster der angebotenen Fabrikate zu liefern. Die Aufforderung durch den AG erfolgt bis spät. der 16 KW. 2019.
Ergänzende Angaben zum Qualitätskriterium „Leistung“:
Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Bemusterung des angebotenen Kufenstuhls und des Klapptisches. Für die Bemusterung hat der Bieter innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) kostenfrei ein Muster der angebotenen Fabrikate zu liefern. Die Aufforderung durch den AG erfolgt bis spät. der 16 KW. 2019.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort.
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort.
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des
Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
— Lieferung und Aufbau von ca. 490 Kufenstühlen mit Lehne,
— Lieferung und Aufbau von ca. 160 Klapptischen,
— Lieferung von zugehörigen Transportwagen und Zubehör.
Zusätzliche Informationen:
Ergänzende Angaben zum Qualitätskriterium „Leistung“:
Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Bemusterung des angebotenen Kufenstuhls und des Klapptisches. Für die Bemusterung hat der Bieter innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) kostenfrei ein Muster der angebotenen Fabrikate zu liefern. Die Aufforderung durch den AG erfolgt bis spät. der 16 KW. 2019.
Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Bemusterung des angebotenen Kufenstuhls und des Klapptisches. Für die Bemusterung hat der Bieter innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) kostenfrei ein Muster der angebotenen Fabrikate zu liefern. Die Aufforderung durch den AG erfolgt bis spät. der 16 KW. 2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Torhorst-Gesamtschule
Walther-Bothe-Str. 30-32
16515 Oranienburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtmindestumsatz von 300 000 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied.
Der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o .g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Geschäftsprache: deutsch
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 18.3.2019 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Form der Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe hat elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5D0TG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2019/S 042-094781 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort.
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück Walther-Bothe-Straße 30-32 in Oranienburg den Umbau und die Sanierung der Torhorst- Gesamtschule. Bei dem Gebäude der Torhorst-Gesamtschule handelt es sich um ein DDR-Typenprojekt, Typ Erfurt, TS 69, als Doppelstandort.
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Gesamtwert des Auftrags: 99180.98 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Der Inhalt dieser Ausschreibung „Ausstattung Cafeteria/Aula – Tische und Stühle“ bezieht sich auf den Neubau des Klassenraumtraktes (Osttrakt mit Verbinder zum bestehenden Fachraumtrakt, teilunterkellert), sowie der Aula (nördlich des Fachraumtraktes, Verbindung zum Westtrakt/Verbinder) als Teilobjekt 2 und 3 der Gesamtmaßnahme, jeweils als Anbau an die Bestandsbauten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-03 📅
Name: Bürokom GmbH
Postanschrift: Neuendorfstraße 26
Postort: Hennigsdorf
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberhavel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 99180.98 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2019/S 107-260849 (2019-06-03)